Erstes Sanktionspaket
Die EU beschließt individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen.
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Die EU beschließt individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen.
Ein Teilausschluss aus dem SWIFT-System und neue Finanzsanktionen folgten am 26. Februar 2022. Am 28. Februar 2022 erweitert die EU die Sanktionsliste um 26 Personen und Organisationen.
Die russische Regierung hat am 28. Februar 2022 die ersten Gegensanktionen beschlossen.
Erstmals richten sich die Sanktionen direkt gegen Präsident Wladimir Putin und andere Staatsoberhäupter.
Die Sanktionen seitens der EU gegen Russland beinhalten unter anderem ein Waffenembargo. Russland erließ daraufhin ein Einfuhrverbot für europäische Lebensmittel.
Nach erneuten Abstimmungen beschloss die EU am 25. Februar ein zweites und am 26. Februar ein drittes Sanktionspaket, welches am 28. Februar erweitert wurde.
Letzte Aktualisierung: 01.03.2022
Zölle, Mindestpreise, Standards: Handelshemmnisse schränken den Austausch auf internationaler Ebene ein und beeinflussen den Freihandel.
Der internationale Warenhandel ist ein wichtiger Wohlstandsfaktor. Erfahren Sie mehr über das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) sowie weitere Regelungen zum Warenhandel.
Unternehmen, die in Sonderwirtschaftszonen investieren, können von Zoll- und Steuervergünstigungen sowie einer vereinfachten Einfuhr von für die Zonen benötigten Waren profitieren.
Zu beachten sind Einfuhrverbote und Beschränkungen. Besondere Bestimmungen gelten für Agrarprodukte, Lebensmittel und Pharmazeutika.