Mindestlohn in Marokko
Den gesetzlichen Mindestlohn in Marokko legt die Verordnung Nr. 2.14-343 aus dem Jahr 2014 fest.
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Den gesetzlichen Mindestlohn in Marokko legt die Verordnung Nr. 2.14-343 aus dem Jahr 2014 fest.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: EU-Kommission/Europäische Union
Im Rahmen des NDICI finanziert die Europäische Union eine Einzelmaßnahme für Marokko mit einem Beitrag in Höhe von 177 Millionen Euro.
In Marokko gibt es eine Reihe an rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Hier finden Sie einen ersten Überblick.
Unabhängigkeit von den Kolonialmächten Frankreich und Spanien erlangte Marokko im Jahr 1956. Das marokkanische Rechtswesen orientiert sich weitgehend am französischen Recht.
Grundsätzlich kann in Marokko jedermann frei investieren. Ausländer können also grundsätzlich bis zu 100 Prozent der Anteile an marokkanischen Kapitalgesellschaften halten.
Einen ersten Überblick über das Zahlungsrecht in Marokko erhalten Sie hier.
In Marokko existieren eine Reihe von Klimagesetzen, über die Sie hier einen ersten Überblick erhalten.
Der Erwerb von Immobilien ist Ausländern in Marokko grundsätzlich freigestellt. Ausgenommen ist allein der Grundstückserwerb für Investitionen im Agrarsektor.
Einen ersten Überblick über das marokkanische Steuerrecht finden Sie hier.
Am 28. Juni 2021 verabschiedete der marokkanische Ministerrat ein Rahmengesetz für ein neues Steuersystem des Landes.