Zölle und Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern werden in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
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Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern werden in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung für Einfuhrwaren kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Neben den allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften.
Für den Vertrieb von Waren in Ruanda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
Das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Mexiko trat am 1. Juni 2021 vollständig in Kraft.
Russland erließ ein Importverbot für Agrarprodukte und Lebensmittel aus der EU, gleichzeitig wurden Visasperren für 89 Personen verhängt.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Voraussetzung für die Überführung in ein Zollverfahren ist eine regelgerechte Anmeldung.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrnebenabgaben geknüpft.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren.