Polen: Internationales Privatrecht und UN-Kaufrecht
Polen gehört seit 1. Juni 1996 dem UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) an. Die Normen des UN-Kaufrechts gehen bei internationalen Verträgen dem nationalen Recht vor.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Polen gehört seit 1. Juni 1996 dem UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) an. Die Normen des UN-Kaufrechts gehen bei internationalen Verträgen dem nationalen Recht vor.
In Polen wird, ebenso wie in Deutschland, für die Ausübung eines Gewährleistungsrechts ein Mangel vorausgesetzt.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Polen.
In Polen gibt es einen einheitlichen Mindestlohn, der jährlich neu bestimmt wird.
Bei reglementierten Berufen sind besondere Zulassungsvoraussetzungen zu beachten. Nachstehend erfahren Sie mehr über das Anerkennungsverfahren.
Der Länderbericht Recht kompakt Polen bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Werden Dienstleistungen in Polen ausgeführt, so hat der deutsche Dienstleistungserbringer auch einige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Ganz Polen ist eine Sonderwirtschaftszone. Es gibt keine territoriale Beschränkung der Einkommensteuerbefreiung für Investitionen.
Bei einer Geschäftigkeit in Polen ist ein Sprachengesetz zu beachten.
Nachstehend erfahren Sie das Wichtigste zum Zahlungsrecht. Zahlungen in Höhe von mehr als 15.000 Zloty sollen nur per Überweisung getätigt werden.