Verbote und Beschränkungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist in Südafrika grundsätzlich liberalisiert. Dennoch können für einige Waren Verbote, Beschränkungen oder sonstige Regulierungen vorliegen.
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Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist in Südafrika grundsätzlich liberalisiert. Dennoch können für einige Waren Verbote, Beschränkungen oder sonstige Regulierungen vorliegen.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft. Neben dem normalen Zoll kann zusätzlich ein Antidumping und/oder Ausgleichszoll anfallen.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Südafrika verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Überschreiten Sie bei der Einreise die Reisefreimengen fallen Einfuhrabgaben an.
Eine Zollanmeldung ist für die Zollabfertigung von Waren ab einem Warenwert von 500 Südafrikanischen Rand erforderlich.
Bestimmte Waren können seit Anfang 2024 zollfrei oder zollreduziert in eine Reihe anderer afrikanischer Länder exportiert werden.
Das Abkommen stützt sich auf folgende drei Säulen: Marktintegration, Entwicklung der Infrastruktur und Industrielle Entwicklung.
Die SACU hat Handelsabkommen mit den EFTA-Staaten, den MERCOSUR-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich geschlossen. Als Mitglied der SACU profitiert Südafrika von allen Abkommen.
Das Abkommen zwischen der EU und den SADC-Staaten erleichtert Investitionen und Handel zwischen den Regionen und fördert die Entwicklung im südlichen Afrika.
Südafrika profitiert von der Harmonisierung durch die SACU sowie von der regionalen Integration und wirtschaftlichen Zusammenarbeit durch die SADC.