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Zollbericht Südafrika Internationale Handelsabkommen

Die Tripartite Freihandelszone

Die Tripartite Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA, EAC und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Nach mehr als fünf Jahren Verhandlungen wurde am 10. Juni 2015 die Schaffung einer neuen gemeinsamen Freihandelszone vereinbart.

Die sogenannte Tripartite Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke Common Market for Eastern and Southern Africa (COMESA), East African Community (EAC) und Southern African Development Community (SADC) integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Die geschlossene Vereinbarung ist ein erster Schritt zur Schaffung der Freihandelszone, bedarf jedoch zur praktischen Umsetzung noch der Zustimmung aller nationalen Parlamente.

Die nachstehende Tabelle zeigt, in welcher Zusammensetzung die Länder in die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke integriert sind.

Welche Länder gehören zu welchem Freihandelsblock?

SADC

EAC

COMESA

Angola

Burundi

Ägypten

Botsuana

DR Kongo

Äthiopien

DR Kongo

Kenia

Burundi

Eswatini 

Republik Sudan

Djibouti

Komoren

Ruanda

DR Kongo

Lesotho

Tansania

Eritrea

Madagaskar

Uganda

Eswatini

Malawi

Kenia

Mauritius

Komoren

Mosambik

Libyen

Namibia

Madagaskar

Sambia

Malawi

Seychellen

Mauritius

Simbabwe

Republik Sudan

Südafrika

Ruanda

Tansania

Sambia

Seychellen

Simbabwe

Somalia

Sudan

Tunesien

Uganda

Quelle: https://www.comesa.int/members/; https://www.sadc.int/member-states; https://www.eac.int/overview-of-eac

Für das Inkrafttreten ist die Ratifizierung des Abkommens durch mindestens 14 Staaten erforderlich. Derzeit haben erst 23 Staaten das Abkommen unterzeichnet und 11 Staaten die geschlossene Vereinbarung ratifiziert. Dies sind: Botsuana, Burundi, Ägypten, Eswatini, Kenia, Namibia, Ruanda, Uganda, Südafrika, Simbabwe und Sambia. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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