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Ägypten: Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz in Ägypten im Überblick. (Stand: 07.07.2025)
Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem
Die Schutzfrist für Patente währt maximal 20 Jahre (Art. 9 Gesetz Nr. 82/2002). Vorher können Patente im Wege der Zwangslizenz/Enteignung beziehungsweise auf Grund ausbleibender Entrichtung der alljährlich fällig werdenden Gebühren entzogen werden. Demgegenüber unterliegt der Schutz für Gebrauchsmuster einer siebenjährigen Frist (Art. 30 Gesetz Nr. 82/2002). Im Übrigen gelten auch für Muster die Vorschriften über Patente.
Warenzeichen (Marken) schließlich werden für eine Dauer von zehn Jahren gewährt; die Frist ist um den gleichen Zeitraum verlängerbar (Art. 90 Gesetz Nr. 82/2002). Der Inhaber geht seiner Marke verlustig, wenn er von ihr für die Dauer von fünf zusammenhängenden Jahren keinen Gebrauch macht (Art. 91 Gesetz Nr. 82/2002) oder wenn er die Gebühren nicht (rechtzeitig) entrichtet (Art 90 Abs. 2 Gesetz Nr. 82/2002).