Zollmeldung Westbalkan

Umsatzsteuer in den Ländern des Westbalkans

Beim Import von Waren fällt neben dem Zoll grundsätzlich auch die Umsatzsteuer an. Wie hoch sind die Steuersätze in den Ländern des Westbalkans?

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die Einfuhr von Waren unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer, und im Falle der Einfuhr als Einfuhrumsatzsteuer bezeichnet. In den Ländern des westlichen Balkans spricht man vom „porez na dodatnu vr(ij)ednost“ (PDV).

Die importierten Waren werden grundsätzlich mit dem Regelsteuersatz belastet. Für einige ausgewählte Waren, wie zum Beispiel für Lebensmittel oder Bücher, können ermäßigte Steuersätze oder auch eine Steuerbefreiung in Frage kommen. Die Regelungen hierzu sind von Land zu Land unterschiedlich. Lediglich in Bosnien und Herzegowina gibt es noch keinen ermäßigten Steuersatz.