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Algerien: Rechtsquellen

Die Demokratische Volksrepublik Algerien erlangte nach einem langen und blutigen Widerstandskampf gegen die Besatzungsmacht Frankreich am 5. Juli 1962 die Unabhängigkeit. 

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Als ein sogenanntes semipräsidentielles Regierungssystem ist der algerische Präsident nicht vom parlamentarischen Vertrauen abhängig und ernennt beziehungsweise entlässt den Ministerpräsidenten nach eigenem Ermessen. Über Verordnungen (décrets presidentiels) nimmt er maßgeblichen Anteil an der Rechtsetzung, ebenso der Ministerpräsident (décrets exécutifs). Gleichwohl ist zentrales Gesetzgebungsorgan die vom Volk gewählte Nationalversammlung. Seit Dezember 2019 hat Abdelmadjid Tebboune das Amt des Präsidenten inne. Er wurde bei den Wahlen 2019 im ersten Wahlgang mit rund 58 Prozent der Stimmen und der erforderlichen absoluten Mehrheit gewählt.

Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im März 2022 suchen Deutschland und Europa nach Alternativen für den Gasimport aus Russland. Algerien könnte in diese Lücke stoßen und über Pipelines nach Spanien auch andere europäische Länder mit mehr Gas versorgen. Dazu muss aber zunächst auch das europäische Versorgungsnetz von Süd- nach Mitteleuropa ausgebaut werden. Bisherige Probleme des Landes, wie die Abhängigkeit vom Erdölexport (98 Prozent der Exporte), dürften sich dadurch allerdings eher verschärfen.

Das algerische Recht ist überwiegend von französischen Einflüssen geprägt. Das gilt im Grunde auch für das Zivilgesetzbuch (ZGB), das jedoch erst auf dem "Umweg" über das ägyptische ZGB seinen Eingang in die algerische Rechtsordnung gefunden hat. Im Gegensatz zu Tunesien oder Marokko gehört Algerien in dieser Hinsicht dem "ägyptischen Rechtskreis" an.

Der Einfluss der Scharia auf das Wirtschaftsrecht hält sich in Grenzen. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Regeln zu Verzugszinsen nicht aus dem ägyptischen ZGB übernommen wurden. Auch für Kredite zwischen Privatpersonen gilt das Zinsverbot: Darlehenszinsen sind nach Art. 545 ZGB verboten. Kaufleute hingegen können Verzugszinsen fordern. Außerdem haben auch Nicht-Kaufleute immer die Möglichkeit, einen Verzögerungsschaden nach Art. 186 ZGB geltend zu machen.

Alle Rechtsakte werden im Amtsblatt, dem Journal Officiel, verkündet. Das algerische Amtsblatt kann im Internet aktuell und kostenlos abgerufen werden, und zwar im arabischen Original sowie in französischer Übersetzung.

Die algerische Verfassung wurde im Jahr 2020 umfassend reformiert. Unter anderem wurden eine Reihe von neuen Behörden ins Leben gerufen. Beispielsweise wurde eine neue Wahlbehörde oder auch neue Behörde zur Bekämpfung von Korruption gegründet. Und auch der bisherige Verfassungsrat wurde durch ein neu eingerichtetes Verfassungsgericht ersetzt. 


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