Zollbericht Angola Internationale Handelsabkommen
Abgeschlossene Handelsabkommen
Angola gehört mehreren afrikanischen Regionalorganisationen an und ist Mitglied der afrikanischen Freihandelszone. Mit der EU besteht ein Investitionsabkommen.
21.08.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Regionale Wirtschaftsgemeinschaften SADC und ECCAS
Angola ist Mitglied der 1992 gegründeten Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika SADC (Southern African Development Community), der insgesamt 16 Länder des südlichen und östlichen Afrikas angehören.
Ein Ziel der Gemeinschaft ist die regionale Integration in den Bereichen Wirtschaft und Handel. Auf der Grundlage des SADC-Handelsprotokolls, das einen Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht, setzen mittlerweile 13 der 16 Länder eine Freihandelszone für Waren mit nachgewiesenem SADC-Ursprung (mittels Certificate of Origin) um. Angola hat der Gemeinschaft inzwischen seine Zollangebote unterbreitet und wird der SADC-Freihandelszone als 14. Mitglied beitreten.
Die Europäische Union (EU) und sechs SADC-Länder haben im Juni 2016 ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) unterzeichnet, das den unterschiedlichen Entwicklungsstand der einzelnen Partner berücksichtigen soll. Es garantiert den afrikanischen Staaten (außer Südafrika) einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt. Im Gegenzug öffnen diese schrittweise einen Teil ihrer Märkte für Exportprodukte aus der EU. Das WPA wird gegenüber Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika angewendet. Angola stellte im Februar 2020 einen formalen Antrag, sich dem EU-SADC-WPA anschließen zu wollen und befindet sich im Beitrittsprozess zu diesem Abkommen.
Gleichzeitig gehört Angola der 1983 gegründeten Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECCAS (franz. CEEAC) an, wie die SADC eine der acht von der Afrikanischen Union (AU) anerkannten regionalen Wirtschaftsgemeinschaften. Weitere Mitgliedstaaten der ECCAS sind Äquatorialguinea, Burundi, Gabun, Kamerun, Kongo, DR Kongo, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Tschad und Zentralafrikanische Republik. Ziel ist die Förderung der regionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Zentralafrika, darunter auch die Abschaffung von Zöllen. Mittlerweile hat ECCAS einen Rechtsrahmen für eine Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzoll gegenüber Drittstaaten beschlossen.
Tripartite Freihandelszone
Über die SADC ist Angola in das trilaterale Freihandelsabkommen TFTA (Tripartite Free Trade Area) Agreement eingebunden, das Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas im Juni 2015 vereinbart haben. Das Abkommen trat am 25. Juli 2024 in Kraft, nachdem die erforderliche Mindestanzahl von 14 Ratifizierungen erreicht wurde. Bislang ratifiziert haben Angola, Ägypten, Botsuana, Burundi, Eswatini, Kenia, Lesotho, Malawi, Namibia, Ruanda, Sambia, Simbabwe, Südafrika und Uganda.
Die neue Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), EAC (East African Community) und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Das Problem der Mehrfachmitgliedschaften soll gelöst und die Zusammenarbeit, Harmonisierung und Koordinierung der Politiken zwischen den Regionalorganisationen gefördert werden.
Afrikanische Freihandelszone AfCFTA
Die Afrikanische Union brachte im März 2018 eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. Mittlerweile sind 54 afrikanische Staaten dem Abkommen zur Schaffung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement) beigetreten, rund 90 Prozent dieser Länder haben ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Angola.
Das Abkommen hat zum Ziel, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.
Insgesamt 97 Prozent der bestehenden Warenzölle sollen schrittweise abgebaut werden. Für drei Prozent der Zolltariflinien bleiben Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen wie Zollbürokratie oder Importquoten. Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt nicht vollständig abgeschlossen waren, fand kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neu geschaffenen "Guided Trade Initiative" auf. Das Pilotprojekt wurde sukzessive auf weitere Länder und Produkte erweitert und ist mittlerweile abgeschlossen. Informationen rund um das Abkommen stellt das in Accra angesiedelte AfCFTA-Sekretariat bereit.
Sonstige Mitgliedschaften und Abkommen
Angola gehört seit 23. November 1996 der Welthandelsorganisation WTO an. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt die EU einseitig Zollbegünstigungen für Waren mit Ursprung in Angola. Das Land profitiert zudem von der EU-Sonderregelung "Everything but Arms" (EBA), nach der alle Warenzölle vollständig ausgesetzt sind, außer für Waffen und Munition. Am 1. September 2024 ist das Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der EU und Angola (Sustainable Investment Facilitation Agreement – SIFA) in Kraft getreten. Das Abkommen soll Anreize für ausländische Investitionen schaffen, die für die Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele erforderlich sind.
Die USA gewähren Angola einseitig Zollerleichterungen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Das Programm läuft im September 2025 aus.