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Zollbericht Mexiko WTO

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO

Mexiko unterhält zahlreiche Handelsabkommen mit lateinamerikanischen Ländern. Über die Grenzen Lateinamerikas hinaus ist Mexiko durch Handelsvereinigungen vernetzt.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Mitgliedschaft in der WTO

Mexiko ist seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedsstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO).

Internationale Handelsvereinigungen

Mexiko ist Mitgliedstaat der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsvereinigung (Asia-Pacific Ecomomic Cooperation - APEC) und der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (Asociación Latinoamericana de Integración - ALADI). Weitere Mitgliedstaaten der ALADI sind Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Kuba, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela.

Außerdem ist das Land zusammen mit Australien, Brunei, Kanada, Chile, Japan, Malaysia, Neuseeland, Peru, Singapur, Vietnam und dem Vereinigten Königreich Mitgliedstaat der Transpazifischen Partnerschaft (Comprehensive and Progressive Trans-Pacific Partnership - CPTPP oder TPP11).

Weitere Freihandelsabkommen 

Ferner hat Mexiko mit Panama, Peru, Bolivien, Japan, Uruguay, Israel, Chile, Kolumbien, den Staaten Zentralamerikas (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua) sowie mit der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) Freihandelsabkommen geschlossen.

Weitere Handelsvereinbarungen wie etwa Abkommen zur wirtschaftlichen Ergänzung (Acuerdos de Complementación Económica - ACE) bestehen mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Ecuador. Mit dem Mercosur- Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien hat Mexiko ein Abkommen mit speziell auf den Kfz-Sektor zugeschnittenen Begünstigungen abgeschlossen (ACE 55). 

Darüber hinaus hat Mexiko ein Rahmenabkommen mit dem Mercosur geschlossen, das seit Januar 2006 in Kraft ist. Dieses gilt als rechtliche Basis für spätere Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen.

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