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Zollbericht Angola Zollgesetz und Zollverfahren

Zollverfahren

Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden. Besondere Verfahren bedürfen einer Bewilligung der Zollbehörde.

Von Andrea Mack | Bonn

Mit der Zollanmeldung wird die Überführung der Ware in ein bestimmtes Zollverfahren beantragt. Das angolanische Zollgesetz sieht folgende Abfertigungsmöglichkeiten vor (Art. 51):

  • Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (Importação definitiva)
  • vorübergehende Verwendung (Importação temporária)
  • Wiedereinfuhr (Reimportação)
  • Ausfuhr (Exportação definitiva)
  • vorübergehende Ausfuhr (Exportação temporária)
  • Wiederausfuhr (Reexportação)
  • Zollgutlagerung (Armazenagem aduaneira)
  • Transit (Trânsito aduaneiro).

Überlassung zum freien Verkehr

Bei der Abfertigung zum freien Verkehr prüft die Zollverwaltung, ob alle aufgrund der einschlägigen Vorschriften geforderten Nachweise vorliegen und setzt die Einfuhrabgaben fest. Nach Zahlung der Abgaben und Freigabe durch die Zollverwaltung kann der Einführer ohne weitere Einschränkungen über die Ware verfügen.

Vorübergehende Einfuhr

Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Warenmuster, Messe- und Ausstellungsgüter sowie Waren zur Reparatur oder Ausbesserung mit Bewilligung der Zollbehörde vorübergehend in Angola eingeführt werden. Es ist eine Sicherheit zu hinterlegen, die bei fristgerechter Wiederausfuhr erstattet wird. Warenmuster ohne Handelswert sind zollfrei. Die Wiederausfuhrfrist beträgt zwölf Monate. Eine einmalige Fristverlängerung ist auf Antrag möglich. Das Carnet ATA-Verfahren zur vorübergehenden Verwendung von Waren wird in Angola nicht angewendet.

Zolllager

Im Zolllagerverfahren können Waren unter zollamtlicher Überwachung in einem öffentlichen oder privaten Zolllager abgabenfrei eingelagert werden, bevor sie in ein weiteres Zollverfahren überführt oder zum freien Verkehr abgefertigt werden. Voraussetzung ist die Leistung einer Sicherheit. Die Allgemeine Steuerverwaltung AGT kann Sonderzolllager für Gefahrgut und andere sensible Waren bewilligen, deren Erhalt besondere Einrichtungen erfordert. Die Höchstlagerdauer beträgt zwölf Monate. Eine einmalige Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.

Versandverfahren

Das Versandverfahren ermöglicht den Transport von Waren unter zollamtlicher Überwachung durch das angolanische Zollgebiet zu einer Binnenzollstelle (trânsito national) oder in ein Drittland (trânsito internacional). Für das Verfahren ist eine Sicherheit in Höhe der potenziellen Einfuhrabgaben zu leisten. Der Transit von bestimmten Waren wie Kriegswaffen und Fahrzeugen für militärische Zwecke ist genehmigungspflichtig. Der Transit von Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen wie auch von gefälschten und nachgeahmten Produkten ist verboten. Die betreffenden Waren sind in Tabelle V der einleitenden Bestimmungen zum Zolltarif 2024 aufgeführt (Art. 91f).

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