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Zollbericht Ghana Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Zollverfahren

Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Besondere Verfahren bedürfen einer Bewilligung der Zollbehörde.

Von Andrea Mack | Bonn

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Beantragt der Zollanmelder die Abfertigung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr (Home use), gibt die ghanaische Zollbehörde diese nach Erledigung aller Förmlichkeiten und Zahlung der Einfuhrabgaben frei. Die Ware steht dann nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung und der Einführer kann über sie ohne zollrechtliche Beschränkungen verfügen.

Vorübergehende Verwendung

Waren, die nur für einen begrenzten Zeitraum und einen bestimmten Verwendungszweck in Ghana benötigt werden, können gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe der Einfuhrabgaben zur vorübergehenden Verwendung (Temporary admission) eingeführt werden. Das Verfahren gilt für Waren, die für die Herstellung, Verarbeitung oder Reparaturen in Ghana eingesetzt werden. Es wird auch für Messe- und Ausstellungsgüter, gewerbliche Warenmuster und wissenschaftliche Ausrüstungen angewendet. Nach fristgerechter Wiederausfuhr innerhalb von 90 Tagen werden die hinterlegten Sicherheiten zurückerstattet. Die Verwendungsdauer kann in begründeten Fällen auf Antrag um einen Zeitraum von maximal sechs Monaten verlängert werden.

Ghana nimmt nicht am Carnet ATA-Verfahren teil, das eine vereinfachte und beschleunigte Warenabfertigung bei einer nur vorübergehenden Einfuhr in die Vertragstaaten ermöglicht.

Veredelung

Rohmaterialien und Zwischenerzeugnisse können mit Bewilligung der Zollbehörde vorübergehend zur aktiven Veredelung (Inward processing) in das ghanaische Zollgebiet verbracht werden. Das Verfahren muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten beendet werden, etwa durch Wiederausfuhr in Form von Veredelungserzeugnissen oder Überführung in ein anderes Zollverfahren. Die Frist kann auf Antrag um maximal zwölf Monate verlängert werden.

Nach vorheriger Bewilligung der Zollbehörde können Waren im Rahmen der passiven Veredelung (Re-importation after outward processing) auch vorübergehend aus Ghana ausgeführt und nach Veredelungsarbeiten (Bearbeitung, Verarbeitung, Ausbessern oder Reparatur) wieder eingeführt werden. Bei Wiedereinfuhr der Waren in unverändertem Zustand entfallen die üblicherweise zu entrichtenden Einfuhrabgaben. Bei Wertsteigerung der Waren durch das Be- oder Verarbeiten, Ausbessern oder die Reparatur im Ausland erfolgt die Zollerhebung auf der Grundlage der Veredelungskosten (Mehrwert), ausgenommen sind Garantieleistungen. Es gelten die gleichen Fristen wie bei der aktiven Veredelung.

Zolllager

Waren können unter zollamtlicher Überwachung in Zolllagern ohne Erhebung von Einfuhrabgaben gelagert werden, bevor sie in ein weiteres Zollverfahren überführt oder zum freien Verkehr abgefertigt werden.

Private Zolllager (Private bonded warehouses) werden von lizenzierten Lagerhaltern betrieben. Waren müssen in ihrer Originalverpackung gelagert werden. Mit Bewilligung der Zollbehörde können die Einführer oder Eigentümer einfache Tätigkeiten wie Sortieren, Verpacken und Umpacken der Waren durchführen. Die maximale Lagerdauer ist abhängig von der Art der Ware. Sie beträgt maximal drei Monate für verderbliche Waren, sechs Monate für Stückgüter und zwölf Monate für Rohmaterialien. Außer für verderbliche Erzeugnisse ist eine Verlängerung der Lagerfrist auf Antrag möglich: um weitere 6 Monate für Stückgut und weitere 12 Monate für Rohmaterialien.

Seit November 2018 ist die Aufbewahrung von bestimmten Waren in Zolllagern verboten. Dazu gehören Ethanol, Tomatenmark, Speiseöl, Fischkonserven, Dosengetränke und Blei-Säure-Batterien.

Amtliche Zolllager (State warehouses) werden von der Zollbehörde geführt. Sie dienen zur Aufbewahrung sichergestellter Waren, mit denen gegen das Zollgesetz, etwa gegen Fristen verstoßen wurde. So werden nicht abgenommene Waren nach sieben Tagen in ein gebührenpflichtiges amtliches Zolllager verbracht und anschließend öffentlich versteigert.

Versandverfahren

Das Versandverfahren (Transit) ermöglicht den Transport von Waren unter Zollverschluss von einem Eingangshafen durch das ghanaische Zollgebiet zu einer Binnenzollstelle oder in ein Nachbarland der ECOWAS innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Für das Verfahren ist eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben zu leisten. Die State Insurance Company fungiert als nationaler Bürge.

Die registrierten Transitfahrzeuge werden mit elektronischen Überwachungsgeräten ausgerüstet, die der Zollbehörde eine ständige Überwachung der Fracht auf den Transitrouten ermöglicht. Für die Verfolgung und Überwachung des Straßengüterverkehrs wird das neue integrierte Zollverwaltungssystem ICUMS eingesetzt.

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