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Rechtsbericht | EU | Lieferketten

Lieferkettengesetze in Europa

Die EU-Mitgliedstaaten müssen aufgrund der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Gesetze über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit erlassen.

Von Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn

Die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit auch bekannt als europäische Lieferketten-Richtlinie ist seit dem 25. Juli 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes haben ab diesem Zeitpunkt drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Einige Mitgliedstaaten hatten bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie eigene Rechtsakte in Bezug auf Sorgfaltspflichten erlassen, so beispielsweise Deutschland in Form des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Die Omnibus-Initiative der Europäischen Union sieht Änderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive vor: Zunächst wurde im April 2025 die Umsetzungsfrist der CSDDD für die Mitgliedstaaten um ein Jahr auf Mitte 2027 verschoben (stop the clock).

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der derzeit existierenden nationalen Lieferkettengesetze, die teilweise noch an die Vorgaben der CSDDD angepasst werden müssen, sowie Links zur weiterführenden Recherche:

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