Zollbericht Argentinien Freizonen, Investitionsförderung
Freie Wirtschaftszonen
Freizonen gewähren tarifäre Handelserleichterungen. Unternehmen, die sich dort niederlassen, können ihre Waren zollbegünstigt einführen.
02.01.2026
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Freihandelszonen ("Zonas Francas") unterliegen besonderen Zollbestimmungen. Auf die Einfuhr von Waren werden dort beispielsweise keine Zölle bis auf die gegebenenfalls festgelegten Gebühren erhoben. In die Freizonen können grundsätzlich alle Arten von Waren eingeführt werden. Ausgenommen sind Waffen, Munition und andere Gegenständen, die gegen die Moral, die Gesundheit, die Pflanzen- und Tiergesundheit, die Sicherheit und den Umweltschutz verstoßen. Freihandelszonen befinden sich in: La Plata (Ensenada), Villa Constitución (Santa Fe), San Luis (Justo Daract), Bahía Blanca (Punta Alta y Puerto Rosales, Puerto Galván), Iguazú (Puerto Iguazú), Concepción del Uruguay, Salta, Córdoba, Mendoza (Luján de Cuyo), Comodoro Rivadavia, General Pico und Río Gallegos (Santa Cruz).
Ziel der Zollfreizonen ist die Förderung des Handels und der Exportindustrie durch Kostensenkungen, vereinfachte Verwaltungsverfahren und steuerliche Anreize. Zu den Hauptaktivitäten in den Freizonen gehören die Lagerung, die Vermarktung und die Industrialisierung. Waren können zwar transferiert werden, befinden sich jedoch in Erwartung eines späteren Bestimmungsortes und dürfen nur den für ihre Konservierung erforderlichen Vorgängen sowie gewöhnlichen Handhabungen unterzogen werden, die der Verbesserung ihrer Präsentation, ihrer Handelsqualität oder ihrer Transporttauglichkeit dienen. Darüber hinaus können Waren umgewandelt, hergestellt, kombiniert, repariert oder einer beliebigen Veredelung unterzogen werden.