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Zollmeldung Kamerun Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

Von Andrea Mack | Bonn

Das Zollgesetz der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC) ermöglicht die Errichtung von Freizonen (Zones franches) in den einzelnen Mitgliedstaaten. Kamerun hat auf nationaler Ebene ein Freizonenregime etabliert, das besonders exportorientierten Unternehmen Steuer- und Zollvergünstigungen sowie administrative Erleichterungen gewährt. Investitionsgüter und Materialien zur Verwendung in einer Freizone sind von Einfuhrabgaben befreit. Auch der Export der dort hergestellten Waren aus Kamerun erfolgt unter Abgabenbefreiung. Bei der Einfuhr aus einer Freizone in das kamerunische Zollgebiet werden hingegen Einfuhrabgaben erhoben.

Nach dem Investitionsgesetz von 2013 müssen Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, um von zoll- und steuerlichen Anreizen für private Neuinvestitionen profitieren zu können. Sie sind verpflichtet, Arbeitsplätze zu schaffen und lokale Ressourcen zu nutzen. Zudem muss ein Anteil von 10 bis 25 Prozent des Umsatzes ohne Steuern aus Exporten stammen. Für Investitionen in prioritäre Sektoren und Aktivitäten in Wirtschaftszonen (Zones économiques) gewährt die kamerunische Regierung ebenfalls finanzielle Anreize. 

Zuständig für die Unterstützung von investierenden Unternehmen ist die kamerunische Investitionsförderagentur Agence de Promotion des Investissements (API). 

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