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Zollbericht China Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Das Zollgebiet der VR China umfasst das Hoheitsgebiet Chinas mit der Insel Hainan. Nicht zum Zollgebiet gehören Hongkong, Macau und Taiwan. Zollfreigebiete gehören formell zum Zollgebiet. Sie sind jedoch durch Zäune oder Ähnliches vom übrigen Zollgebiet räumlich abgetrennt. In diesen Gebieten gilt das Zollrecht nicht. Einfuhrlizenzen sind ebenfalls nicht erforderlich. Waren können frei ein- und ausgeführt werden. Werden Waren aus einem Zollfreigebiet in das chinesische Zollgebiet verbracht, sind alle Vorschriften des Zoll- und sonstigen Einfuhrrechts zu beachten.

Echte Zollfreigebiete 

Echte Zollfreigebiete sind die nationalen Freizonen und so genannte Export Processing Zones. Im Detail gelten in diesen beiden Zonenarten allerdings unterschiedliche Regeln. Werden Waren, die in einer Export Processing Zone hergestellt wurden, in das chinesische Zollgebiet verbracht, so werden die Eingangsabgaben auf den gesamten Warenwert erhoben. Gegenwärtig sind in der VR China 15 Export Processing Zones bekannt: Dalian, Tianjin, Bejing-Tianzhu, Yantai, Weihai, Kunshan, Suzhou, Shanghai-Songjiang, Hangzhou, Xiamen-Xinglin, Guangzhou, Wuhan, Chengdu, Shenzhen und Huichun. Wurden die Waren jedoch in einer nationalen Freizone hergestellt, so ergeben sich Zollvorteile. Bei der Verzollung wird nur der Wert der nach China importierten Vorerzeugnisse der Ware berücksichtigt. Komponenten mit Ursprung in China bleiben ebenso wie die Wertschöpfung unberücksichtigt. In der VR China existieren zurzeit folgende Freizonen: Shantou, Xiamen, Haikou, Dalian, Qingdao, Zhangji, Shanghai, Ningbo, Fuzhou, Zhuhai, Tianjin und Shenzhen.

Wirtschaftssonderzonen, Wirtschafts- und Technologieentwicklungszonen

Neben den echten Zollfreigebieten gibt es noch Wirtschaftssonderzonen und Wirtschafts- und Technologieentwicklungszonen. In letzteren werden grundsätzlich keine Zollfreiheiten gewährt. Es gelten jedoch besonders günstige Steuerregelungen. In allen Wirtschaftssonderzonen und Wirtschafts- und Technologieentwicklungszonen befinden sich jedoch Zollfreigebiete (bonded areas). Außerdem können Firmen die Einrichtung eines eigenen Zolllagers beantragen. Eine Übersicht zu den nationalen Sonderzonen findet sich hier.

Freihäfen

Ferner befinden sich Freihäfen in Shanghai, Tianjin, Dalian, Yangpu und Hainan . 

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