Zollbericht Argentinien Zollgesetz und Zollverfahren
Rechtsgrundlagen der Zollverfahren
Wareneinfuhren nach Argentinien können nur Unternehmen mit Sitz in Argentinien vornehmen. Dabei kann die Einbindung von Banken erforderlich sein.
02.01.2026
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Für die Überwachung der Zollbestimmungen sowie die Wareneinfuhren und -ausfuhren ist in Argentinien die Agentur für Steuererhebung und Zollkontrolle (Agencia de Recaudación y Control Aduanero - ARCA) verantwortlich. Ende 2024 wurde die ehemalige Steuerbehörde AFIP in die ARCA umgewandelt, die dem Wirtschaftsministerium weiterhin nachgeordnet ist.
Rechtliche Grundlage für Wareneinfuhren in Argentinien ist das Zollgesetz "Código Aduanero".
Voraussetzung des Importeurs
Um Außenhandelsgeschäfte in Argentinien aufnehmen und damit eine Zollmeldung beantragen zu können, müssen sich Unternehmen im argentinischen Zollregister über das ARCA-Portal registrieren. Hierzu benötigen sie unter anderem das Steuerpasswort "clave fiscal" und die Steueridentifikationsnummer CUIT ("Clave Única de Identificación Tributaria").
Deutsche Unternehmen können die Zollabwicklung in Argentinien daher nicht selbst vornehmen. Das ist bei einer etwaigen Vereinbarung der DDP-Klausel (Delivered Duty Paid) zu berücksichtigen.
Zollagenten
Für die Abfertigung von Waren können Importeure gemäß Art. 36 Ab. 1 des Zollgesetzes einen Zollagenten einschalten. Zollagenten sind danach dazu berechtigt, die Zollanmeldung und sämtliche mit der Warenabfertigung zusammenhängende Tätigkeiten und Handlungen im Namen eines Dritten vorzunehmen.
Einbindung von Banken
Für den Devisenmarkt ist gemäß Art. 2 des Dekrets 260/2002 die Zentralbank Argentiniens BCRA zuständig. Im Wechselkursregime finden grundsätzlich die Vorschriften der BCRA "Texto Ordenado sobre Exterior y Cambio" Anwendung. Zur Abwicklung von Zahlungen ins Ausland für argentinische Wareneinfuhren gewähren zugelassene Finanzinstitute und Devisengeschäfte Zugang zum Devisenmarkt, wenn die in den Vorschriften der BCRA festgelegten Bedingungen erfüllt sind (Art. 10 Ab. 1 der Vorschriften der BCRA).
Die Zahlungsbedingungen für Wareneinfuhren hat die BCRA zuletzt hat mit der Mitteilung A 8226 vom 11. April 2024 geändert.
Außenhandelssystem
Für die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften steht das Tool "Ventanilla Única de Comercio Exterior" (VUCE) bereit. Dabei handelt es sich um ein One-Stop-Shop, an dem Importeure, Zollagenten und weitere am Außenhandel beteiligte Behörden wie Banken und Finanzinstitute angeschlossen sind. In der VUCE können sämtliche Zollformalitäten wie zum Beispiel Zertifikate, Genehmigungen und weitere Einfuhrdokumente verwalten werden. Für den Zugang ist die Steueridentifikationsnummer CUIT bzw. das Steuerpasswort "clave fiscal" (Stufe 2 oder höher) erforderlich. Die Nutzung der VUCE ist nicht obligatorisch. Alternativ können die Zollformalitäten mittels des Systems SIM ("Sistema Informático Malvina") und der Plattform TAD ("Trámites a Distancia") abwickelt werden.
Lässt sich der Importeur hinsichtlich der Einfuhrvorgänge durch einen Dritten vertreten, so muss er diesem eine Bevollmächtigung auf der Plattform TAD ausstellen.