Zollbericht Kamerun Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Zollanmeldung
Es bestehen Meldepflichten vor Ankunft der Ware. Der Einführer selbst oder ein zugelassener Zollagent kann die Zollanmeldung durchführen.
16.12.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Prüfverfahren für Importe
Fast alle gewerblichen Warenlieferungen ab einem fob-Wert (free on board) von 2 Millionen CFA-Franc müssen das Konformitätsbewertungsprogramm PECAE (Programme d’Evaluation de la Conformité avant Embarquement des marchandises importées) vor dem Versand nach Kamerun durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob die Importprodukte den geltenden nationalen Normen entsprechen. PECAE kann entweder vom Exporteur oder vom Importeur über die Normenbehörde ANOR beantragt werden. ANOR hat die Prüfgesellschaften Intertek, SGS und TÜV Rheinland damit beauftragt, die Konformitätskontrolle im Exportland durchzuführen.
Zusätzlich ist ab einem fob-Wert von 2 Millionen CFA-Franc eine Warenprüfung hinsichtlich Ursprung, Zollwert und zolltariflicher Einreihung bei der Ankunft in Kamerun verpflichtend (Programme de Vérification des Importations - PVI). Um diese Kontrolle in die Wege zu leiten, reicht der Importeur eine "Déclaration d'Importation" (DI) elektronisch über das Single-Window-Portal GUCE beim autorisierten Prüfunternehmen SGS in Kamerun ein. Der Verkäufer muss hierfür die Handelsrechnung, Packliste, Frachtpapiere und sonstige je nach Ware erforderliche Unterlagen an das Exporter Portal übermitteln. Die Warenprüfung bei der Ankunft wird unabhängig vom PECAE-Verfahren durchgeführt.
Weitere Informationen zur Warenprüfung bei der Ankunft in Kamerun enthält der Abschnitt "Einfuhrverbote und Beschränkungen", weitere Informationen zum Konformitätsprogramm der Abschnitt "Normen und Konformität".
Registrierungen
Handelsunternehmen sind verpflichtet, sich in das Handelsregister einzutragen, was mit einer Registrierung beim Justizministerium einhergeht. Importeure müssen sich zudem in die Liste der Importeure des Handelsministeriums eintragen lassen und bei der Generaldirektion für Steuern des Finanzministeriums erfasst sein.
Die Nutzung der elektronischen Systeme GUCE und CAMCIS für die Zollabwicklung ist registrierungspflichtig.
Verpflichtende Voranmeldung der Ware
Die Ankunft von See- und Luftfrachtsendungen ist dem kamerunischen Zoll durch den Frachtführer vorab anzuzeigen. Die summarische Anmeldung (Déclaration sommaire) einschließlich Manifest muss elektronisch übermittelt werden, entweder über das kamerunische Zollinformationssystem CAMCIS oder über das einheitliche Formular e-FORCE, das Teil des Single Windows für Außenhandelsgeschäfte "GUCE" ist.
Die Abgabefrist beträgt im Containerseeverkehr 48 Stunden vor Ankunft im kamerunischen Hafen, bei Interkontinentalflügen sechs Stunden und bei Kontinentalflügen eineinhalb Stunden vor der Landung. Falls eine summarische Anmeldung nur in Papierform möglich ist, muss diese innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Schiffes eingereicht werden.
Für Seefrachtsendungen sowie bestimmte Luft-, Land- und Flussfracht, ausgenommen Umladungs- und Transitware, ist zusätzlich eine elektronische Voranmeldung zur Sendungsverfolgung BESC (Bordereau Electronique de Suivi des Cargaisons, englisch ECTN) zwingend erforderlich. Der kamerunische Frachtführerverband CNCC (Conseil National des Chargeurs du Cameroun) stellt die kostenpflichtige BESC aus. Der Verlader kann die BESC auch bei einem autorisierten Vertreter des CNCC beantragen. Die BESC muss spätestens zwei Tage vor Ankunft der Waren validiert werden. Die entsprechende BESC-Nummer ist auf den Transportdokumenten einzutragen. Die Kontaktdaten der akkreditierten CNCC-Agenten und weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des CNCC abrufbar.
Zollanmeldung
Für eingeführte Waren ist innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft eine Zollanmeldung (Déclaration en détail) abzugeben. Sie kann vom Einführer selbst oder einem zugelassenen Zollagenten (Commissionnaire agréé) in französischer oder englischer Sprache eingereicht werden. Die kamerunische Zollbehörde stellt eine Liste zugelassener Zollagenten zur Verfügung.
Die Abgabe der Zollanmeldung erfolgt in der Regel elektronisch entweder über das kamerunische Zollinformationssystem CAMCIS oder alternativ über das Single Window für Außenhandelsgeschäfte GUCE (Guichet Unique des Opérations du Commerce Extérieur). In GUCE integriert ist das Formular e-FORCE (Formulaire Unique des Opérations du Commerce Extérieur). Es ermöglicht registrierten Nutzern, alle erforderlichen Informationen und Dokumente in einer einzigen Datei zu übermitteln, um die Zollabfertigung zu erleichtern und zu beschleunigen. Bei Fehlen technischer Voraussetzungen vor Ort akzeptiert die Zollbehörde weiterhin eine Zollanmeldung in Papierform.
Nach Eingang der Zollanmeldung führt der kamerunische Zoll eine Risikoanalyse durch und weist die Importsendung einem der folgenden Abfertigungskanäle zu:
- grüner Kanal (circuit vert) mit sofortiger Abfertigung und Warenfreigabe
- blauer Kanal (circuit bleu) mit aufgeschobener Postshipment-Kontrolle
- gelber Kanal (circuit jaune) mit Dokumentenkontrolle
- roter Kanal (circuit rouge) mit physischer Warenkontrolle.
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Gemäß Dekret 2025/01085/PM vom 23. Juni 2025 können in Kamerun Importeure, Exporteure, Zollagenten und Spediteure bei der Zollbehörde den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO (französisch OEA - Opérateurs économiques agréés) beantragen, der Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Zollabfertigung gewährt. Eine AEO-Bewilligung kann erteilt werden für zollrechtliche Vereinfachungen, für Sicherheit oder für zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit als sogenannte kombinierte Bewilligung. Weitere Informationen enthält das Dekret Nr. 2025/01085/PM zur Umsetzung des AEO-Status in Kamerun.