Zollbericht Argentinien Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Antidumpingzölle

Argentinien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Außenzolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für bestimmte Waren Antidumpingzölle.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Zolltarif

Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien haben als Mitgliedstaaten des Mercosur (Gemeinsamer Markt des Südens) den gemeinsamen Außenzolltarif (Arancel Externo Común - AEC) und somit die gemeinsame Nomenklatur (Nomenclatura Común - NCM) angenommen. Der AEC basiert auf dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren (HS). In der Struktur des HS sind vier Codenummern ("Position") mit zwei weiteren Codenummern ("Unterposition") vorgesehen. Der sechsstellige Code wird praktisch weltweit einheitlich für die gleichen Waren verwendet. In der NCM wird dieser um zwei zusätzliche Stellen erweitert. 

Vom AEC hat Argentinien wie auch alle MERCOSUR-Mitglieder sich Ausnahmen vorbehalten. In Einzelfällen können bei der Wareneinfuhr wesentlich höhere oder niedrigere Einfuhrzölle erhoben werden als im AEC vorgesehen. Gemäß Entscheidung CMC 01/25 kann Argentinien für eine Liste von bis zu 100 NCM-Codes von den vorgesehenen AEC-Regelsätze abweichen. Die Liste soll bis zum 31. Dezember 2028 gelten. 

Zölle

Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der Zollwert. Das ist im Regelfall der Transaktionswert der eingeführten Waren also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. In Argentinien entspricht der Zollwert dem CIF-Wert, der die Kosten, die Versicherung und die Fracht einschließt. In der Regel betragen die Einfuhrzölle für nicht im Rahmen eines Freihandelsabkommens begünstigte Waren zwischen 0 und 35 Prozent. 

Die Zollsätze Argentiniens können in der Datenbank der EU-Kommission Access2Markets kostenlos eingesehen werden.

Spezifischer Einfuhrzoll

Für bestimmte Produkte gilt ein spezifischer Einfuhrzoll, der durch Anwendung eines festen Geldbetrags pro Maßeinheit ermittelt wird. Beispiel: Für jeden Meter Stoff fallen 4,75 US-Dollar an. Spezifische Einfuhrzölle können als einziger Einfuhrzoll oder als Höchst-, Mindest- oder Zusatzzoll zum Zoll erhoben werden (Art. 662 des Zollgesetzes). 

Antidumping- und Ausgleichszölle

Als Schutzmaßnahme wegen unlauterer Handelspraktiken wie etwa subventionierte Exporte erhebt Argentinien Antidumping- und Ausgleichszölle gegenüber Waren mit Ursprung in zum Beispiel: Deutschland, den Niederlanden, Schweden, Mexiko, Brasilien, Chile, Kolumbien, Peru, der Türkei, Indien, China, Taiwan und Thailand. Betroffen sind unter anderem Produkte aus Eisen, Keramik oder Porzellan, Fahr- und Dreiräder, Fungizide, Inhalationsapparate, Gläser und Essgeschirr. 

Importeure von Waren, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen, müssen als Nachweis des Ursprungs (nicht präferentiell) ein Ursprungszeugnis erbringen. Ursprungszeugnisse müssen außerdem durch das argentinische Konsulat im Ursprungsland der Waren beglaubigt werden. Diese sind im Rahmen der Warenabfertigung über das System SIM an die Zollbehörde weiterzuleiten. 

Einen aktuellen Stand aller betroffenen Produkte hat das argentinische Wirtschaftsministerium bereitgestellt.

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