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Rechtsbericht | Aserbaidschan | Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in Aserbaidschan

Das Arbeitsrecht wird im Arbeitsgesetzbuch geregelt. Ausländer brauchen eine Arbeitserlaubnis, um in Aserbaidschan arbeiten zu können. 

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

Arbeitsrecht 

Das Arbeitsrecht wird durch das Gesetz Nr. - 618-IQ "Arbeitsgesetzbuch der Republik Aserbaidschan“  ("Əmək Məcəlləsi") geregelt. Das Arbeitsverhältnis wird durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag begründet. Der Arbeitsvertrag kann befristet geschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. In Ausnahmesituationen ist eine kürzere Frist möglich, zum Beispiel wenn eine grobe Verletzung seitens des Arbeitnehmers vorliegt. Der Arbeitnehmer kann seinen Vertrag jederzeit kündigen mit einer Frist von einem Monat.

Arbeitserlaubnis 

Um in Aserbaidschan arbeiten zu dürfen, benötigen Ausländer eine Arbeitserlaubnis, die bei der aserbaidschanischen Migrationsbehörde ("Dövlət miqrasiya siyasəti“)  zu beantragen ist. Arbeitserlaubnisse werden für eine Dauer von einem Jahr erteilt und können unbegrenzt, jeweils für bis zu einem Jahr, verlängert werden. Die Verlängerung einer Arbeitserlaubnis ist mindestens 30  Tage vor deren Ablauf zu beantragen.

Leiter von Repräsentanzen und Filialen ausländischer Unternehmen sowie ihre Stellvertreter, Geschäftsführer von GmbH mit mindestens einem ausländischen Gesellschafter und ihre Stellvertreter benötigen dagegen keine Arbeitserlaubnis. Ferner ist eine Arbeitserlaubnis bei einer Dienstreise mit einer Dauer von bis zu drei Monaten nicht erforderlich.

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