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Investitionsrecht in Aserbaidschan
Das Investitionsklima in Aserbaidschan gilt als gut. Das Investitionsrecht kennt wenig Einschränkungen für Ausländer.
18.10.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Es gibt grundsätzlich keine Tätigkeitsverbote bei Investitionen für ausländische Unternehmen. Allerdings muss für bestimmte Tätigkeiten eine staatliche Lizenz angefordert werden. Dies gilt unter anderem für die Verwertung von giftigen Industrieabfällen, Pharmazeutik, im Rahmen des Brandschutzes, bei privaten Gesundheitseinrichtungen, im Telekommunikationssektor, bei TV und Radio, bei Ingenieursdienstleistungen sowie der Errichtung von Gebäuden und Anlagen. In bestimmten Fällen können Steuererleichterungen beim Wirtschaftsministerium beantragt werden. Investoren sollten beachten, dass die normalen Geschäftsabläufe durch hohen bürokratischen Aufwand verzögert werden können.
Am 28. Juli 2022 trat ein neues Gesetz "Über Investitionstätigkeit" ("investisiya fəaliyyəti haqqında") in Kraft. Das Gesetz soll die Gesetze "Über Schutz von ausländischen Investitionen“ aus dem Jahr 1995 und "Über die Investitionstätigkeit“ aus dem Jahre 1992 ersetzen. In der Übergangszeit bleiben die für Investoren günstigeren Bedingungen dieser Gesetze für einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten.
Das Gesetz liegt im Interesse der Investoren und schützt unter anderem die Unverletzlichkeit des Rechts auf Eigentum oder die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für ansässige und nicht ansässige Unternehmen.
Darüber hinaus hat die Regierung der Republik Aserbaidschan mit einer Reihe von Ländern bilaterale Abkommen über die Abschaffung der Doppelbesteuerung, die Förderung und den bilateralen Schutz von Investitionen unterzeichnet.
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