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Kasachstan: Investitionsrecht

Das Land gewährt staatliche Schutzgarantien für Investitionen und Vorteile für teilnehmende Unternehmen von Sonderwirtschaftszonen. (Stand: 15.01.2026)

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

Kasachstan gewährleistet für in- und ausländische Investitionen ein stabiles und investorenfreundliches Umfeld.

Rechtlicher Rahmen

Das Unternehmensgesetzbuch regelt die staatlichen Garantien für Investoren. Das Gesetz hat zum Ziel, die Industrialisierung und Diversifizierung der kasachischen Wirtschaft zu fördern. Es etabliert ein Leistungssystem und unterstützt damit Direktinvestitionen in bestimmten Bereichen, darunter:

  • Herstellung von Pharmazeutika,
  • Lebensmittel;
  • Bauwesen. 

Unternehmen profitieren in diesen Bereichen von Steuerbefreiungen, wenn die Investitionssumme mindestens 50 Millionen Euro beträgt.

Zudem ist das Land bemüht den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Daher profitieren Unternehmen von dem "Ein-Schalter-Prinzip“ bei der Kommunikation mit den Behörden.

Schutz der Investitionstätigkeit

Kapitel 25 (Art. 273 bis 296) enthält Vorschriften zur staatlichen Förderung der Investitionstätigkeit. Ziel ist die Schaffung eines innovations- und investitionsfreundlichen Klimas. Der Rechtsschutz für Investitionen wird im Rahmen der Verfassung und internationaler Verträge garantiert, unter anderem durch:

  • Schutz des Eigentums und die effektive Rechtsdurchsetzung;
  • Entschädigung beim rechtswidrigem Handeln (Unterlassen) von Amtspersonen;
  • Stabilitätsgarantie hinsichtlich abgeschlossener Investitionsverträge. 

Die Investoren werden auch gegen willkürliche Enteignungen geschützt. Diese sind nur in Ausnahmefällen gegen eine angemessene Entschädigung zulässig (Art. 279).

Freier Gewinntransfer

Der freie Gewinntransfer ist für Investoren per Gesetz garantiert. Sie können die Gewinne im eigenen Ermessen (freier Gewinntransfer) verwenden, nachdem Steuern abgeführt wurden. Außerdem gibt es keine generellen Beteiligungsgrenzen. Ausländische Investoren dürfen Unternehmen vollständig besitzen. Es besteht allerdings eine Genehmigungspflicht für strategisch wichtige Branchen wie Medien oder Telekommunikation.

Förderung von Spezialprojekten

Das Unternehmensgesetzbuch hebt bestimmte Branchen besonders hervor. Unternehmen in diesen Branchen erhalten eine spezielle Förderung. Dazu gehören unter anderem:

  • Unternehmen im sozialen Bereich;
  • Unternehmen in ländlichen Regionen (landwirtschaftlich und nicht-landwirtschaftlich);
  • Unterstützung für innovative Unternehmen (IT-Branche);
  • Unterstützung für KMUs.

Sonderwirtschaftszonen

Das Recht Kasachstans sieht die Möglichkeit der Einrichtung von sogenannten Sonderwirtschaftszonen (SWZ) vor. Näheres regelt das Gesetz Nr. 242-VI über Sonderwirtschaftszonen (im Folgenden: SWZ-Gesetz).

Es handelt sich um ein Konzept der Investitionsförderung, das für bestimmte abgrenzbare Gebiete besonders günstige Investitionsbedingungen vorsieht. SWZ werden für eine Dauer von 25 Jahren geschaffen. Zur Ansiedlung in einer SWZ muss ein Unternehmen einen Vertrag mit der Verwaltungsgesellschaft abschließen, in dem die Rechte, Pflichten und die Haftung der Parteien festgelegt werden.

In den Art. 708 bis 710 des Steuergesetzbuches sind die Besonderheiten der Besteuerung in den Sonderwirtschaftszonen geregelt: Ansässige von SWZ sind von der Entrichtung bestimmter Steuern befreit, wie:

  • Körperschaftsteuer,
  • Vermögenssteuer,
  • Grundsteuer sowie der Gebühr für das Recht zur Nutzung von Grundstücken;
  • Umsatzsteuer;
  • Zollgebühren.

Unternehmen profitieren von einfacheren Regeln für die Beschäftigung von ausländischem Personal. Weitere Informationen stellt die staatliche Investitionsagentur zur Verfügung.

Mehr Informationen zu Zollgebühren erhalten Sie im Zoll und Einfuhr kompakt Kasachstan.

Immobilienrecht

Ausländische Unternehmen können in Kasachstan Grundstücke zum Zwecke der Bebauung, bereits bebaute Grundstücke sowie Wohneigentum erwerben.

Hingegen können land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nicht erworben werden. Es ist nur eine langfristige Pacht möglich.

Der Erwerb eines Grundstückes muss beim Ministerium der Justiz (Ministerstvo yustitsii Respubliki Kazakhstan) registriert werden. Die Einbeziehung eines Notars in die Immobilientransaktion ist vorgeschrieben.

Bilaterale Investitionsschutzabkommen

Nach Angaben der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) hat Kasachstan insgesamt 47 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, von denen 43 in Kraft getreten sind. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Kasachstan ist der Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 22. September 1992 (Bundesgesetzblatt II 1994, S. 3730 ff.) zu beachten.

Investitionsstreitigkeiten

Kasachstan gehört seit 2000 zu den Vertragsstaaten der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, die von 163 Staaten unterzeichnet und von 154 Staaten ratifiziert wurde. Gemäß Art. 54 ICSID-Konvention besteht die Verpflichtung des Staates, einen gegen ihn nach den ICSID-Regeln ergangenen Schiedsspruch wie eine Entscheidung der staatlichen Gerichte des beklagten Staates zu vollstrecken.

Auch das deutsch-kasachische Investitionsschutzabkommen sieht in Art. 11 Abs. 2 vor, dass Streitigkeiten zwischen dem ausländischen Investor und dem Gaststaat nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist zur gütlichen Beilegung einem ICSID-Schiedsverfahren zugeleitet werden können.

Ansprechpartner vor Ort

Vor Ort ist die Delegation der deutschen Wirtschaft (AHK Zentralasien) der Hauptansprechpartner für deutsche Unternehmen.

Ob bereits im kasachischen Markt aktiv oder kurz vor dem Markteintritt – was alle deutschen Unternehmen eint, sind die Herausforderungen vor Ort. Vorteile hat, wer gut vernetzt ist, einen direkten Draht zu Entscheidungsträgern pflegt, Finanzierungslösungen mitanbietet und auf Zahlungsmodalitäten sowie rechtliche Rahmenbedingungen achtet. 

 

Viktor Ebel Wirtschaftskorrespondent Kasachstan, Germany Trade & Invest

Weitere zentrale Anlaufstellen im Land sind:

  • Astana International Financial Center (AIFC) – Finanzdienstleister mit eigenem Rechtsstatus mit Common Law nach britischem Vorbild und bestimmten Vorteilen für Investoren wie 50 Jahre lang 0 Prozent Körperschaftsteuer auf die im AIFC erzielten Einkünfte und Schiedsgerichten.
  • ASTANA HUB – Richtet sich insbesondere an Investoren aus dem IT- und Start-up Bereich. Es bietet unter andrem Bildungsprogramme an und stellt eine Infrastruktur zur Verfügung.

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