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Rechtsmeldung Belgien Insolvenzrecht

Belgien unterstützt Unternehmen in finanziellen Engpässen

Das belgische Parlament implementiert eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2019, die Insolvenzen vermeiden und Unternehmen eine zweite Chance geben soll.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Seit dem 1. September 2023 gelten in Belgien neue Vorschriften zur Abwendung von Insolvenzen durch Restrukturierung. Die Vorschriften finden sich in Buch XX des Code de droit économique und sind im Belgischen Staatsblatt vom 7. Juni 2023 veröffentlicht. Die Vorschriften dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsmaßnahmen. 

Verfahren zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit können entweder in Form einer gütlichen Einigung mit einem oder mehreren Gläubigern erfolgen - bislang mussten es mindestens zwei Gläubiger sein. Oder es gibt einen kollektiven Plan, in den alle Gläubiger mit einbezogen sind. Dann muss die Mehrheit der Gläubiger zustimmen und zwar in der Zahl der Gläubiger, die zudem mindestens 50 Prozent des Forderungswertes repräsentieren.

Für größere Unternehmen (über zwei Jahre hinweg mehr als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz über 40 Millionen Euro oder Bilanzsumme mehr als 20 Millionen Euro) gibt es ein komplizierteres kollektives Verfahren, das als Option allerdings auch kleineren Unternehmen zur Verfügung steht.

Ebenfalls neu ist ein privates "pre pack"- Verfahren. Dabei geht es um die Vermeidung - notwendigerweise negativer - Öffentlichkeit. Das Verfahren wird durch einen vom Gericht ernannten Restrukturierungsexperten geführt. Es führt allerdings nicht zu einem generellen Verbot der Durchsetzung individueller Ansprüche - es sei denn, das Gericht ordnet dies an.

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