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Kasachstan: Ansprüche in der Insolvenz

Das Insolvenzrecht in Kasachstan: Erfahren Sie mehr über Verfahren, Gläubigerrechte und Rangfolge der Forderungen. (Stand: 16.01.2025)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

In Kasachstan regeln das Gesetz über Rehabilitation und Insolvenz und das Zivilgesetzbuch die Ansprüche von Gläubigern und den Ablauf des Insolvenzverfahrens.

Unternehmensinsolvenz

Das Insolvenzverfahren kann freiwillig oder auch durch eine gerichtliche Entscheidung beziehungsweise einen Antrag eines Gläubigers eingeleitet werden. Bei einer freiwilligen Insolvenz kann das Gericht den Schuldner auf Antrag als zahlungsunfähig anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner dauerhaft zahlungsunfähig ist:

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Antrags als auch am Ende des laufenden Jahres die Aktiva übersteigen.

Phasen des Insolvenzverfahrens

Für die Durchführung des Insolvenzverfahrens ist in der Regel das Insolvenzgericht am Sitz des Schuldners zuständig, üblicherweise das Wirtschaftsgericht. Das Insolvenzverfahren ist in sechs Phasen eingeteilt:

I. Vorbereitung und Beginn

In dieser Phase wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter aus dem Insolvenzregister ausgewählt. Der Verwalter erstellt das Gläubigerregister und beurteilt die finanzielle Lage des Schuldners.

II. Einleitung des Insolvenzverfahrens

Das Gericht prüft den Antrag des Schuldners oder des Gläubigers und entscheidet innerhalb von drei bis fünf Werktagen über die Eröffnung;

III. Bewertung der Vermögenswerte

Nach der Verfahrenseröffnung leitet der vorläufige Insolvenzverwalter eine umfassende Prüfung der Vermögenswerte ein. Auf dieser Grundlage wird ein Gutachten zur finanziellen Stabilität erstellt. Die Klassifizierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzantrag begründet ist oder nicht.

IV. Beschränkung der Vermögenswerte

Ab der Einleitung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens darf der Schuldner nicht mehr über sein Vermögen über das normale Geschäft hinaus verfügen. Auch zuvor ergangene Urteile und Verwaltungsbeschlüsse werden ausgesetzt. Ausstehende Steuerrückstände und Geldbußen dürfen nicht eingezogen werden und zählen zur Insolvenzmasse.

V. Gerichtliches Verfahren

Das Gericht kann den Schuldner als insolvent anerkennen, eine Sanierung einleiten oder die Liquidation anordnen. Die Entscheidung enthält auch Angaben zur Übertragung der Verwaltung an den Insolvenzverwalter und die Höhe der geltend gemachten Forderungen der Gläubiger.

VI. Abschluss des Insolvenzverfahrens

Nach Befriedigung der Gläubiger legt der Insolvenzverwalter dem Gericht einen Abschlussbericht vor. Dieser umfasst die Liquidationsbilanz und die Berichte über die Verwertung des Restvermögens. Die Liquidation gilt als abgeschlossen und das Unternehmen als liquidiert, wenn die Insolvenz in staatlichen Registern eingetragen wurde.

Forderungsanmeldung

Die Gläubiger können ihre Forderungen in dem vom Insolvenzverwalter geführten Register der Gläubiger anmelden. Der Antrag muss:

  • fristgerecht,
  • vollständig und
  • beweiskräftig sein.

Neben den allgemeinen Angaben, muss der Antrag auch folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Höhe der Forderung;
  • Rechtsgrund der Forderung, etwa ein Vertrag, Rechnung;
  • Etwaige Sicherheiten wie Pfandrechte;
  • Datum und Nachweis der Entstehung der Forderung wie Rechnung, Lieferbeleg.

Die Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung des Gläubigerverzeichnisses angemeldet werden. Die Frist kann jedoch nach Verfahren, Gerichtsbeschluss oder speziellen Regelungen abweichen. Wenn die Anmeldung nicht fristgerecht oder unvollständig erfolgt, kann das Gericht die Forderung nicht anerkennen und die Ansprüche werden im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt.

Um das Risiko zu minimieren, empfiehlt sich eine fachkundige Unterstützung durch eine Anwaltskanzlei vor Ort oder die Delegation der deutschen Wirtschaft in Zentralasien (AHK Zentralasien).

Insolvenzregister

In Kasachstan wird das zentrale Insolvenzregister offiziell vom Ausschuss für Staatseinnahmen beim Finanzministerium geführt. Die Liste der Insolvenzverwalter, laufender Verfahren und Insolvenzverfahren finden Sie unter dem Menüpunkt "Services" (Қызметтер) in englischer Sprache.

In welche Rangfolge werden die Gläubigerforderungen befriedigt?

Die Forderungen werden nach Prioritätsstufe befriedigt. Die Priorisierung erfolgt in folgender Reihenfolge:

  1. Verfahrenskosten;
  2. Gesicherte Forderungen wie Hypotheken, Pfandrechte und andere Sicherheiten;
  3. Anwartschafts- und Arbeitnehmerforderungen;
  4. Steuern und Abgaben;
  5. Ungesicherte Forderungen wie etwa Lieferanten.

Hinweis: Der Erlass Nr. 654 des Ministerium vom 31. Oktober 2025 sieht außerdem vor, dass, wenn das Schuldnervermögen nicht ausreicht, die Haftung für die Steuerschulden von den Leitern oder anderen verantwortlichen Personen getragen wird. Diese haften mit ihrem eigenen Vermögen in Höhe der ausstehenden Schulden für die Verpflichtungen des Schuldners gegenüber den Gläubigern.

Dieser Punkt sorgt aktuell für Diskussionen im Regierungsapparat, da er den geltenden Regeln des Zivilgesetzbuches widerspricht und eine sekundäre Haftung für Gesellschafter einer TOO schafft, die vom Gesetz nicht vorgesehen ist. Der Erlass tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Wirtschaftsakteure erwarten jedoch eine Änderung des Erlasses beziehungsweise eine Kassation durch das Oberste Gericht.

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