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Recht kompakt | Benin | Rechtssystem

Rechtssystem in Benin

Das Rechtssystem Benins ist durch seine koloniale Vergangenheit mit Frankreich geprägt.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Allgemeines

Die Republik Benin (République du Bénin; fortfolgend: Benin) ist ein kleines Land im Westen Afrikas, das am 1. August 1960 die Unabhängigkeit von Frankreich erlangte.  

Wer an ein Auslandsengagement in dem Land denkt, sollte sich im Vorfeld über das geltende Recht vor Ort informieren. Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Neben der vorliegenden Kurzinformation ist und bleibt Rechtsrat vor Ort unverzichtbar. Ohne die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt im Land kann eine chancenreiche Perspektive schnell zu einer riskanten Herausforderung werden.

Empfehlenswert ist zudem die frühzeitige Einbindung der nationalen Investitionsbehörde, Agence de Promotion des Investissements et des Exportations (APIEx).

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Benin ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Organisationen:

Gesetze und Rechtsquellen

Das Rechtssystem ist eine Mischung aus geschriebenem Recht römisch-germanischen Ursprungs und traditionellem Gewohnheitsrecht. Im Bereich des geschriebenen Rechts existiert heutzutage sowohl noch aus Kolonialzeiten übernommenes als auch Recht, das ausschließlich Ursprung beninischer Gesetzgebung ist. Am 11. Dezember 1990 wurde eine neue Verfassung verabschiedet, die unter anderem die Gewaltenteilung, das Recht auf Privateigentum und Menschenrechte garantiert. Es werden im Wesentlichen Dekrete (décrets), Erlasse (arrêts), Verordnungen (ordonnances) oder Beschlüsse (décisions) erlassen.

Daneben hat das Recht aus internationalen Verträgen, beispielsweise der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (OHADA) oder der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) einen nicht unerheblichen Einfluss. Im Bereich des Wirtschaftsrechts gelten die sogenannten OHADA-Einheitsgesetze, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich und direkt anwendbar sind und nationalem Recht grundsätzlich vorgehen (Artikel 10 OHADA-Staatsvertrag). Einheitsgesetze wurden bisher unter anderem in folgenden Bereichen verabschiedet:

  • Allgemeines Handelsrecht: Acte uniforme portant sur le droit commercial général/Uniform Act relating to general commercial law;

  • Gesellschaftsrecht: Acte uniforme relative au droit des sociétés commerciales et du groupement d’intérêt économique/Uniform Act relating to commercial companies and economic interest groups;
  • Rechtsverfolgung: Acte uniforme portant organisation des procédures simplifiées de recouvrement et des voies d’exécution/Uniform Act organizing simplified recovery procedures and enforcement measures;
  • Schiedsgerichtsbarkeit: Acte uniforme relative au droit de l’arbitrage/Uniform Act on arbitration.

Die Einheitsgesetze sind in ihrer aktuellen Fassung auf der Webseite der OHADA abrufbar.

Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile stehen im Internet außerdem unter folgenden Links zur Verfügung:


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