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Marokko: Rechtssystem
Das marokkanische Zivilrecht orientiert sich am kontinentaleuropäischen Standard. (Stand: 30.09.2025)
Von Sherif Rohayem, Jakob Kemmer, Niko Sievert
Das Königreich Marokko liegt 15 Kilometer von Europa entfernt im Nordwesten Afrikas an der Straße von Gibraltar. Seit 1992 ist das Land eine konstitutionelle Monarchie (Art. 1 der marokkanischen Verfassung - mV). Seit 1999 ist König Mohammed VI. Staatsoberhaupt und gleichzeitig geistlicher Führer des nordafrikanischen Landes.
Der Status des Westsaharagebiets an Marokkos Südgrenze, einer ehemaligen spanischen Provinz, die Spanien 1976 in die Unabhängigkeit entließ, ist wegen des seit den 1980er Jahren andauernden, phasenweise bewaffneten, Territorialkonflikts zwischen Marokko und der dortigen Unabhängigkeitsbewegung Polisario völkerrechtlich ungeklärt. Das UN-Referendum über das Schicksal des Westsaharagebiets steht nach wie vor noch aus. Diplomatische Spannungen zwischen Marokko und Algerien resultieren daraus, dass Algerien die Unabhängigkeitsbewegung unterstützt.
Marokkanisches Rechtssystem orientiert sich am französischen Recht
Das marokkanische Rechtswesen orientiert sich weitgehend am französischen Recht. Insbesondere das marokkanische Handelsgesetz von 1913 beruht im Wesentlichen auf dem französischen Code de Commerce von 1807. Während auch der Allgemeine Teil des marokkanischen Zivilgesetzbuchs in weiten Teilen dem französischen Zivilgesetzbuch gleicht, finden sich im Besonderen Teil durchaus Elemente aus dem islamischen Recht. Wie in den meisten arabischen Ländern findet darüber hinaus im Bereich des Erb- und Familienrechts eine Form des islamischen Scharia-Rechts Anwendung.
In hierarchischer Reihenfolge kennt das marokkanische Recht an erster Stelle vom König erlassene und vom Parlament verabschiedete Gesetze (Lois), die durch sogenannte Verkündungsgesetze bekanntgegeben werden. Es folgen vom Premierminister auf der Basis der Lois (Gesetze) verabschiedete décrets (Verordnungen). Aufgrund einer Befugnis des Premierministers können auch die jeweiligen Fachminister sogenannte arrêtés (Erlasse) erlassen.
Europäisch-Marokkanisches Assoziationsabkommen
Marokko ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Maghreb Union, der Arabischen Liga und der Welthandelsorganisation (WTO). Marokko ist wegen des Westsahara-Konflikts im Jahr 1984 aus der Vorgängerorganisation der Afrikanischen Union (AU) ausgetreten, allerdings im Jahr 2017 wiederaufgenommen worden. Zwischen Marokko und der EU besteht ein Assoziationsabkommen aus dem Jahr 1996, das 2000 in Kraft getreten ist.