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Rechtsmeldung | Kolumbien | Mindestlohn

Kolumbien erhöht Mindestlohn und Fahrtkostenzuschuss

Zum 1. Januar 2026 werden der Mindestlohn und der Fahrtkostenzuschuss in Kolumbien erhöht.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der neue monatliche Mindestlohn (Salario Mínimo Legal Mensual Vigente - SMLMV) in Kolumbien 1.750.905 kolumbianische Pesos (kol$; umgerechnet ca. 418 Euro). Dies wurde durch das Dekret Nr. 1469 vom 29. Dezember 2025 festgelegt und entspricht einem Anstieg von etwa 23 Prozent gegenüber dem für 2025 festgelegten Mindestlohn von 1.423.500 kol$. 

Zusätzlich wurde der Fahrtkostenzuschuss (auxilio de transporte) durch das Dekret Nr. 1470 vom 29. Dezember 2025 auf 249.095 kol$ pro Monat festgesetzt, der ebenfalls seit dem 1. Januar 2026 gilt. Dieser Zuschuss wird Arbeitnehmern gewährt, die ein Einkommen bis zum Doppelten des Mindestlohns (SMLMV) erhalten. 

Der Fahrtkostenzuschuss soll Arbeitnehmern helfen, einen Teil der Kosten für den Arbeitsweg zu decken, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen in allen Teilen des Landes zu zahlen, in denen öffentliche Verkehrsmittel angeboten werden.

Die Gesamtsumme aus Mindestlohn und Fahrtkostenzuschuss beträgt für berechtigte Arbeitnehmer insgesamt 2.000.000 kol$ pro Monat, was die Bemühungen Kolumbiens widerspiegelt, das reale Einkommen der Beschäftigten zu stärken. 

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