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Rechtsbericht | Brasilien | Arbeitsrecht

In Kraft: Lohngleichheit für Frauen und Männer in Brasilien

Neues Gesetz verpflichtet Unternehmen zu Maßnahmen, die Frauen die gleichen Lohnbedingungen wie Männern sichern. Im Falle der Nichteinhaltung sind hohe Geldstrafen zu zahlen.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 4. Juli 2023 wurde im Amtsblatt ein neues Gesetz (Lei Nr. 14.611/23) veröffentlicht, das die Lohngleichheit für Frauen und Männer in Brasilien regelt. Es werden Maßnahmen wie verschärfte Überwachung, die Zahlung von Bußgeldern durch Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten, sowie die Erleichterung von Gerichtsverfahren zugunsten von Frauen eingeführt. Das Gesetz ist ab sofort in Kraft.

Die Gleichberechtigung ist bereits in der Bundesverfassung von 1988 (Constituição Federal de 1988), in der sogenannten Consolidação das Leis do Trabalho (CLT - Arbeitsgesetzbuch) und in den von Brasilien unterzeichneten internationalen Verträgen vorgesehen. Neu ist, dass das jüngst verabschiedete Gesetz eine Reihe von Verpflichtungen mit sich bringt, die von den Unternehmen zu erfüllen sind.

Nach dem Gesetz müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten halbjährliche Berichte über Gehälter und Vergütungskriterien (Relatórios de Transparência Salarial - RTS) vorlegen. Diese Berichte müssen Informationen enthalten, die einen objektiven Vergleich der Gehälter von Frauen und Männern ermöglichen. Bei Nichteinhaltung wird eine Verwaltungsstrafe verhängt, die bis zu 3 Prozent der Summe aller vom Unternehmen gezahlten Gehälter beträgt und auf das 100-fache des Mindestlohns begrenzt ist. Der neue Mindestlohn in Brasilien beträgt 1.320 R$ (circa 252,78 Euro).

Das Gesetz ändert auch Artikel 461 des Arbeitsgesetzbuches, indem es die Höhe der von den Unternehmen zu zahlenden Geldstrafe bei Verstößen gegen die Lohngleichheit deutlich erhöht. Wenn nachgewiesen wird, dass die Frau für die Ausübung der gleichen Tätigkeit weniger verdient als der Mann, wird das Unternehmen mit einer Geldstrafe in Höhe des Zehnfachen des der Frau tatsächlich zustehenden Lohns belegt. Im Wiederholungsfall wird die Geldstrafe verdoppelt.

Das neue Gesetz entspricht den Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UNO). Die Agenda 2030 besteht aus 17 Zielen, von denen das Ziel 5 lautet: "Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen". Das neue brasilianische Gesetz richtet sich auch nach dem Übereinkommen 100 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Dieses Übereinkommen regelt die gleiche Entlohnung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern für gleichwertige Arbeit und ist in Brasilien seit 1958 in Kraft.

Das Gesetz zur Lohngleichheit wurde von der neuen Regierung am 13. März 2023 dem Nationalkongress (Congresso Nacional) vorgelegt und als Dringlichkeitsantrag behandelt. Im Jahr 2022 betrug nach Angaben des brasilianischen Statistikinstituts (IBGE) der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Brasilien 22 Prozent. Das bedeutet, dass eine brasilianische Frau im Durchschnitt 78 Prozent des Gehalts eines Mannes erhielt.


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