Zollbericht Brasilien Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Rechtsgrundlagen der Zollverfahren

Wareneinfuhren nach Brasilien können grundsätzlich nur hierzu berechtigte brasilianische Unternehmen oder deren Tochter- oder Schwestergesellschaften zollrechtlich abwickeln.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Voraussetzungen für den Importeur 

Unabhängig von der Genehmigung zur Nutzung des elektronischen Außenhandelssystems "Portal Único" müssen sich Unternehmen im brasilianischen Unternehmensregister CNPJ (Cadastro Nacional da Pessoa Jurídica) eintragen, bevor sie Geschäftstätigkeiten und damit auch zollrechtliche Anmeldungen vornehmen können. Ausländische Partnerunternehmen oder Teilhaber brasilianischer Firmen ohne gültigen Eintrag im CNPJ erhalten im Allgemeinen keine Akkreditierung zur Nutzung des Außenhandelsportals. Somit können sie keine Einfuhranmeldungen vornehmen.  

Darüber hinaus können Unternehmen vor Ort mit der Zollabfertigung beauftragt werden. Im Rahmen der Dienstleistung "por conta e ordem" führt die brasilianische Firma die Einfuhrabfertigung im eigenen Namen durch. Firmen, die die Dienstleistung "por encomenda" anbieten, übernehmen die Zollabfertigung im eigenen Namen und auf eigene Kosten. Die Wareneinfuhr kann auch über einen Zollagenten abgewickelt werden.

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung kann vom Geschäftsführer der importierenden Firma, einem dazu ausgewählter Mitarbeiter oder einem Mitarbeiter eines verbundenen oder kontrollierten Unternehmens wie etwa Tochter- oder Schwestergesellschaft (Art. 4, 5 und 16 Instrução Normativa RFB Nr. 1984 vom 27. Oktober 2020) vorgenommen werden. Besteht keine Tochter- oder Schwestergesellschaft deutscher Unternehmen in Brasilien, ist die Einbindung eines in Brasilien ansässigen Zollagenten, der im eigenen Namen aber für Rechnung des deutschen Unternehmens die Zollanmeldung abgibt, erforderlich. In den meisten Fällen übernimmt der Zollagent diese Aufgabe.

Nur in den vorab beschriebenen Fällen können deutsche Anbieter ihren brasilianischen Kunden eine Frei-Haus-Lieferung (DDP) anbieten (Resolução CAMEX Nº 16 vom 2. März 2020). 

Zollsicherheitsprogramm OEA

Mit dem Zollsicherheits- und Compliance Programm "Operador Econômico Autorizado" (OEA) erhalten brasilianische Zollbeteiligten Vereinfachungen beim Abfertigungsverfahren, abhängig vom Status des Unternehmens. Sie können zwischen den Status "OEA Segurança" (OEA-S – Schwerpunkt Sicherheit) und "OEA Conformidade" (OEA-C – Schwerpunkt Compliance bei Zollverpflichtungen/Zollvereinfachungen) wählen. Beim OEA-C gibt es zwei Abstufungen. Zollbeteiligte, die sowohl als OEA-C Nível 2 als auch als OEA-S zertifiziert sind, können die Bezeichnung "OEA-Pleno" (OEA-P) nutzen. Für die Zulassung sind Bedingungen zu erfüllen, darunter die Einschreibung in das CNJP, eine nachgewiesene finanzielle Kreditwürdigkeit (keine Insolvenz/Konkursverfahren während der letzten drei Jahre vor Antragstellung) und weitere Qualifikationsnachweise. Zurzeit wird das OEA-Programm von mehr als 683 Unternehmen genutzt.

Darüber hinaus gibt es das Ergänzungsmodul "OEA-Integrado", welches die Teilnahme öffentlicher Einrichtungen am OEA-Programm vorsieht, die die Kontrolle über Außenhandelsgeschäfte ausüben. Zu den ergänzenden Modulen gehören zum Beispiel "OEA-Integrado Secex" und "OEA-Integrado Anvisa". 

Die brasilianische Zollverwaltung Receita Federal strebt eine gegenseitige Anerkennung des OEA-Status mit den wichtigsten Handelspartnern Brasiliens an. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung hat Brasilien bereits mit Mexiko, den USA, Peru, Kolumbien, Bolivien, Uruguay, den Mercosur-Ländern und China geschlossen. Weitere Abkommen mit beispielsweise Russland, Indien, Südafrika und der Pazifik-Allianz (Mexiko, Peru, Kolumbien und Chile) sind aktuell in der Verhandlungsphase.

Außenhandelssystem

Um den Informationsfluss bei Importen und Exporten zu ermöglichen, steht das elektronische Außenhandelsportal Portal Único bereit. Es handelt sich um eine EDV-gestützte Verknüpfung von Regierungsbehörden und allen Wirtschaftspartnern, die an Ein- und Ausfuhrvorgängen beteiligt sind. Ziel dessen Nutzung ist die Schaffung einer größeren Transparenz, um Missbräuche beim Außenhandel zu vermeiden. Sämtliche dort eingegebenen Daten werden von der Eingabe bis zum Abschluss des Verzollungsvorganges ständig zwischen den angeschlossenen Institutionen abgeglichen, um Unterfakturierungen und illegalen Devisentransfers auf die Spur zu kommen. Zur Nutzung des Portals muss jede an einem Tätigwerden im Außenhandel Brasiliens interessierte Person die notwendige Berechtigung RADAR bei der Receita Federal beantragen.

Derzeit wird das Außenhandelsportal schrittweise modernisiert. Ziel ist es, die Ein- und Ausfuhrvorgänge effizienter zu gestalten sowie die damit verbundenen Zeiten und Kosten zu reduzieren. Für das Importverfahren steht dort das "Novo Processo de Importação" (NPI) und im Rahmen dessen die einheitliche Zollanmeldung "Declaração Única de Importação" (DUIMP) zur Verfügung. Weitere Details zur Modernisierung des Portals sind in unserem Bericht "Portal Único" ersetzt SISCOMEX ersichtlich.

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