Zollbericht Brasilien Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Rechtsgrundlagen der Zollverfahren
Wareneinfuhren nach Brasilien können grundsätzlich nur hierzu berechtigte brasilianische Unternehmen oder deren Tochter- oder Schwestergesellschaften zollrechtlich abwickeln.
10.06.2025
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Voraussetzungen für den Importeur
Unabhängig von der Genehmigung zur Nutzung des elektronischen Außenhandelssystems Siscomex (Portal Único Siscomex) müssen sich Unternehmen im brasilianischen Unternehmensregister CNPJ (Cadastro Nacional da Pessoa Jurídica) eintragen, bevor sie Geschäftstätigkeiten und damit auch zollrechtliche Anmeldungen vornehmen können. Ausländische Partnerunternehmen oder Teilhaber brasilianischer Firmen ohne gültigen Eintrag im CNPJ erhalten im Allgemeinen keine Akkreditierung zur Nutzung des Siscomex. Somit können sie keine Einfuhranmeldungen vornehmen.
Darüber hinaus können Unternehmen vor Ort mit der Zollabfertigung beauftragt werden. Im Rahmen der Dienstleistung "por conta e ordem" führt die brasilianische Firma die Einfuhrabfertigung im eigenen Namen durch. Firmen, die die Dienstleistung "por encomenda" anbieten, übernehmen die Zollabfertigung im eigenen Namen und auf eigene Kosten. Die Wareneinfuhr kann auch über einen Zollagenten abgewickelt werden.
Zollanmeldung
Die Zollanmeldung kann vom Geschäftsführer der importierenden Firma, einem dazu ausgewählter Mitarbeiter oder einem Mitarbeiter eines verbundenen oder kontrollierten Unternehmens wie etwa Tochter- oder Schwestergesellschaft (Art. 4, 5 und 16 Instrução Normativa RFB Nr. 1984 vom 27. Oktober 2021) vorgenommen werden. Besteht keine Tochter- oder Schwestergesellschaft deutscher Unternehmen in Brasilien, ist die Einbindung eines in Brasilien ansässigen Zollagenten, der im eigenen Namen aber für Rechnung des deutschen Unternehmens die Zollanmeldung abgibt, erforderlich. In den meisten Fällen übernimmt der Zollagent diese Aufgabe.
Nur in den vorab beschriebenen Fällen können deutsche Anbieter ihren brasilianischen Kunden eine Frei-Haus-Lieferung (DDP) anbieten (Resolução CAMEX Nº 16 vom 2. März 2020).
Zollsicherheitsprogramm OEA
Das freiwillige Zollsicherheits- und Compliance Programm "Operador Econômico Autorizado" (OEA) wurde im Dezember 2014 eingeführt. Für brasilianische Zollbeteiligte sind damit Erleichterungen bei der Zollabfertigung verbunden. Sie können zwischen den Gestaltungsformen "OEA Segurança" (OEA-S – Schwerpunkt Sicherheit) und "OEA Conformidade" (OEA-C – Schwerpunkt Compliance bei Zollverpflichtungen/Zollvereinfachungen) wählen. Beim OEA-C gibt es zwei Abstufungen. Zollbeteiligte, die sowohl als OEA-C Nível 2 als auch als OEA-S zertifiziert sind, können die Bezeichnung "OEA-Pleno" (OEA-P) nutzen. Für die Zulassung sind Bedingungen zu erfüllen. Voraussetzungen sind unter anderem eine Einschreibung in das CNJP, eine nachgewiesene finanzielle Kreditwürdigkeit (keine Insolvenz/Konkursverfahren während der letzten drei Jahre vor Antragstellung) und weitere Qualifikationsnachweise. Zurzeit wird das OEA-Programm von mehr als 682 Unternehmen genutzt.
Darüber hinaus gibt es das Ergänzungsmodul "OEA-Integrado", welches die Teilnahme öffentlicher Einrichtungen am OEA-Programm vorsieht, die die Kontrolle über Außenhandelsgeschäfte ausüben. Zu den ergänzenden Modulen gehören zum Beispiel "OEA-Integrado Secex" und "OEA-Integrado Anvisa".
Die brasilianische Zollverwaltung strebt eine gegenseitige Anerkennung des OEA-Status mit den Sicherheitsprogrammen der wichtigsten Handelspartner Brasiliens an. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zollsicherheitsprogrammen hat Brasilien bereits mit Mexiko, den USA, Peru, Kolumbien, Uruguay, den Mercosur-Ländern und China geschlossen. Weitere Abkommen mit beispielsweise Russland und der Pazifik-Allianz (Mexiko, Peru, Kolumbien und Chile) sind in der Verhandlungsphase.
Außenhandelssystem Siscomex
Jede zollrelevante Operation muss von der Steuerverwaltung überwacht und geregelt werden. Hierfür hat die brasilianische Regierung das elektronische Außenhandelsportal Siscomex eingeführt, um den Außenhandel zu standardisieren und einen Informationsfluss bei Importen und Exporten zu ermöglichen. Es handelt sich um eine EDV-gestützte Verknüpfung von Regierungsbehörden und allen Wirtschaftspartnern, die an Ein- und Ausfuhrvorgängen beteiligt sind. Ziel der Nutzung des Siscomex ist die Schaffung einer größeren Transparenz, um Missbräuche beim Außenhandel zu vermeiden. Sämtliche dort eingegebenen Daten werden von der Eingabe bis zum Abschluss des Verzollungsvorganges ständig zwischen den angeschlossenen Institutionen abgeglichen, um Unterfakturierungen und illegalen Devisentransfers auf die Spur zu kommen.
Jede an einem Tätigwerden im Außenhandel Brasiliens interessierte Person muss bei der Receita Federal die notwendige Berechtigung RADAR zu Nutzung des Siscomex beantragen und sich einer Vorabprüfung unterziehen. Die brasilianische Regierung hat verschiedene RADAR-Modalitäten geschaffen; die gebräuchlichsten sind die unbegrenzte und die begrenzte Erlaubnis (Unternehmen mit Importgeschäften bis zu einer Summe von 150.000 US-Dollar je Halbjahr). Schritte zur Registrierung im RADAR und Siscomex sind: die Registrierung des Unternehmens, die Registrierung des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens (Geschäftsführer) und Akkreditierung des Bevollmächtigten (Zollagent, Angestellte des Unternehmens).
Brasilianische Behörden können nicht mehr verlangen, dass Dokumente, Daten oder Informationen auf einem anderen Weg als über das Siscomex eingereicht werden. Nach der Vorschrift N° 11.577 vom 27. Juni 2023 sollte die Übertragung der Anforderungen in das System bis zum 1. September 2023 für Exporte und bis zum 1. März 2024 für Importe erfolgt sein.
Das Außenhandelsportal wird schrittweise modernisiert. Ziel ist es die Ein- und Ausfuhrvorgänge effizienter zu gestalten sowie die damit verbundenen Zeiten und Kosten zu reduzieren. Die Modernisierung soll Ende 2025 abgeschlossen sein. Für das Importverfahren steht dort das "Novo Processo de Importação“" (NPI) und im Rahmen dessen die einheitliche Zollanmeldung DUIMP zur Verfügung.
Zum Thema: "Portal Único" ersetzt SISCOMEX.