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Zollbericht Brasilien Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Eine Maßnahme zur Beschleunigung der Zollabwicklung ist die einheitliche Warenanmeldung DUIMP zur Abfertigung von Einfuhrwaren.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Importwaren dürfen grundsätzlich nur über die vorgeschriebenen Grenzzollstellen, Zollhäfen oder Zollflughäfen in das Zollgebiet Brasiliens eingeführt werden und müssen unverzüglich bei der zuständigen Zollbehörde gestellt werden, das heißt der jeweiligen Grenzzollstelle ist mitzuteilen, dass die Waren dort eingetroffen sind. 

Im Regelfall registriert der Anmelder innerhalb von 90 Tagen nach dem Eingang der Waren im Zollgebiet Brasiliens die Einfuhranmeldung im Außenhandelssystem Siscomex. Anschließend gibt er die für die Anmeldung der Warensendung notwendigen Daten auf der Basis der Einfuhrerklärung im Siscomex ein. Anlässlich der Registrierung der Einfuhranmeldung werden die Einfuhrabgaben festgestellt und gezahlt. Die Zahlung kann der Importeur elektronisch über das Siscomex abwickeln.

Die Einfuhranmeldung muss neben dem beantragten Zollverfahren die für die Ware maßgebende Zolltarifnummer sowie Angaben über deren Gattung, Art, Qualität, Beschaffenheit, Gewicht, Preis, Ursprung, Herkunft und alle sonstigen Angaben aufweisen, die für die richtige Einreihung und Bewertung der betreffenden Ware durch die Zollstelle erforderlich sind. 

Einheitliche Warenanmeldung DUIMP

Zur Modernisierung und Beschleunigung der Zollabwicklung wurde Ende 2018 die einheitliche Warenanmeldung (Declaração Única de Importação – DUIMP/für Ausfuhren: die Declaração Única de Exportação - DU-E) erstmalig testweise eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein einheitliches Dokument, dass die Informationen zu logistischen, zollrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und abgabenrechtlichen Aspekten des Einfuhrvorgangs beinhaltet und daher eine optimale Überwachung dieser Prozesse ermöglicht. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde die DUIMP auf verschiedene Zollverfahren ausgeweitet. Für ihre Umsetzung (im Rahmen des neuen Importverfahrens NPI) ist ein Zeitplan vorgesehen. Bis Ende 2025 sollen alle Einfuhren mit der DUIMP abgewickelt werden.

Die Waren werden anhand der Einfuhranmeldung zur Abfertigung auf einen der folgenden Kontrollkanäle geleitet:

  • grüner Kanal (einfache Verzollung ohne Kontrolle)
  • gelber Kanal (Prüfung der Unterlagen)
  • roter Kanal (Prüfung der Unterlagen und physische Kontrolle der Waren)
  • grauer Kanal (Prüfung der Unterlagen, physische Kontrolle der Waren und Durchführung eines besonderen Zollkontrollverfahrens)

Anschließend wird die Einfuhrbescheinigung erteilt.

Generell kann es bei der Zollabfertigung zu Abwicklungsproblemen kommen. Dies hängt unter anderem mit dem hohen Einfuhrvolumen zusammen. Bestimmte Dienstleistungen können daher nicht im erforderlichen Ausmaße oder der erforderlichen Schnelligkeit erbracht werden. Für einen Transport von Waren nach Brasilien sollten daher drei Wochen, mit anschließender Einfuhrabfertigung weitere Wochen einkalkuliert werden. Vor diesem Hintergrund nutzen Logistikdienstleister zum Teil bereits künstliche Intelligenz für eine schnellere Abwicklung der Zollabfertigung.

Vereinfachte Anmeldung bedingt möglich

In einigen Fällen kann zur Warenanmeldung eine vereinfachte Anmeldung (Declaração Simplificada de Importação - DSI), verwendet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Waren mit einem Warenwert von bis zu 3.000 US-Dollar, die von natürlichen Personen zu eindeutig nicht kommerziellen Zwecken eingeführt werden
  • Warenlieferungen von bis zu 3.000 US-Dollar Warenwert, die von juristischen Personen eingeführt werden
  • Postsendungen mit einem Warenwert von bis zu 3.000 US-Dollar
  • Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 3.000 US-Dollar
  • Einige Waren im Rahmen der vorübergehenden Einfuhr wie zum Beispiel Produkte, die für kulturelle Veranstaltungen oder internationale Sportwettbewerbe bestimmt sind. Weitere Produkte sind im Art. 4 der Instrução Nr. 1600 vom 14. Dezember 2015 aufgeführt)
  • Wiedereinfuhren von Waren nach Reparatur oder Instandsetzung im Ausland im Rahmen des besonderen Zollverfahrens der vorübergehenden Ausfuhr

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