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Zollbericht Hongkong Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollverfahren Hongkong und Macau

Obwohl in Hongkong und Macau keine Zölle erhoben werden, sind sämtliche Waren dennoch anzumelden.

Von Klaus Möbius | Bonn

Zollanmeldung Hongkong

Die Zollanmeldung ist grundsätzlich nur in elektronischer Form bei der Zollverwaltung über das "Trade Single Window" möglich. Dies kann auch mit Hilfe von Zollagenten oder Speditionen erfolgen. Der Anmelder muss seinen Geschäftssitz in Hongkong haben. Waren, die nach Hongkong eingeführt (und auch aus Hongkong exportiert) werden, sind vorab anzumelden. Binnen 14 Tagen nach der Einfuhr sind die Waren dann zu einem Zollverfahren anzumelden. Folgende Waren müssen nicht zu einem Zollverfahren angemeldet werden: Transitgut, Schiffs- und Flugzeugbedarf (Bordvorräte), persönliches Gepäck, persönliche Geschenke, Postsendungen mit einem Wert von weniger als 4.000 HK$ (ca. 445 Euro; Stand 24. November 2025), Werbematerial, Waren, die nur vorübergehend eingeführt werden sowie gültige Zahlungsmittel.

Abfertigung zum freien Verkehr

Die Zollverwaltung prüft, ob eventuelle Einfuhrverbote und -beschränkungen eingehalten werden. Zölle und Umsatzsteuer werden in Hongkong nicht erhoben.

Vorübergehende Verwendung

Waren, die nur vorübergehend in Hongkong verwendet werden sollen, zum Beispiel Muster, Messe- und Ausstellungswaren, Berufsausrüstungen, Waren zur Teilnahme an Sportveranstaltungen, Radio-, Fernsehproduktions- und Sendeausrüstung sowie besonders dafür hergerichtete Fahrzeuge und Transportmittel, können mit Carnet ATA ein- und wieder ausgeführt werden

Warenbegleitpapiere

Der Sendung ist eine Handelsrechnung in englischer Sprache beizufügen. Folgende Daten sowie die entsprechenden Nachweise werden benötigt: Name und Anschrift des Im- bzw. Exporteurs sowie des Empfängers, Ankunftsort- und Datum, Ort und Datum der Beladung, Luft- bzw. Seefrachtpapiere, Art, Wert und Menge sowie Tarifnummer der eingeführten Waren, Ursprungsland, Zahl und Beschriftung der Packstücke. Ein Ursprungszeugnis ist nur in Sonderfällen erforderlich.

Bei der Einfuhr von Nahrungsmitteln beträgt die Gebühr pro Anmeldung 0,2 Hongkong-Dollar unabhängig vom Warenwert. Bei anderen Waren beträgt die Gebühr 0,2 Hongkong-Dollar für die ersten 46.000 Hongkong-Dollar Warenwert. Für jede weitere 1.000 Hongkong-Dollar werden zusätzlich 0,125 Hongkong-Dollar fällig.

Bei Ausfuhren werden 0,2 Hongkong-Dollar für die ersten 46.000 Hongkong-Dollar Warenwert fällig. Für jede weitere 1.000 Hongkong-Dollar zusätzlich 0,125 Hongkong-Dollar.

Zollanmeldung Macau

Für Waren, die keinen Einfuhrbeschränkungen unterliegen, ist lediglich eine Einfuhranmeldung erforderlich. Sämtliche Anmeldungen können per elektronischem Datenaustausch abgewickelt werden. 

Vorübergehende Einfuhr

Macau nimmt am Carnet ATA - Verfahren teil. Das Carnet ATA ist ein Versandpapier, das von der Ausgangszollstelle des Versendungslandes bis zur Einfuhrzollstelle des Verwendungslandes und wieder zurück verwendet wird. Es gilt im Fall von Berufsausrüstungen nur für Foto- und Filmausrüstungen. In Deutschland werden Carnets ATA von den Industrie- und Handelskammern ausgegeben. 

Warenbegleitpapiere

Folgende Unterlagen sind für die Einfuhrabfertigung vorzulegen:

  • Frachtpapiere (Bill of lading/Airway Bill),
  • Handelsrechnung (erforderliche Angaben: Name und Anschrift des Exporteurs und des Empfängers, Art, Wert und Menge der eingeführten Waren),
  • Packlisten bei mehreren Packstücken,
  • Gesundheitszeugnisse, sofern erforderlich.

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