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Côte d'Ivoire: Gesellschaftsrecht
Da Côte d’Ivoire Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika ist, gelten im Bereich des Gesellschaftsrechts die Gesetze der OHADA. (Stand: 17.07.2025)
Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn
Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts innerhalb der OHADA-Mitgliedstaaten ist der OHADA-Acte uniforme relatif au droit des sociétés commerciales et du groupement d'intérêt économique révisé en 2014 (AUSCGIE).
In Teil 1 des AUSCGIE befinden sich Vorschriften, die für alle Gesellschaftsformen gelten, unter anderem zur Gründung, zum Firmennamen, zum Gesellschaftszweck oder zur Registrierung. In Teil 2 des AUSCGIE sind die Voraussetzungen für die einzelnen Gesellschaftsformen geregelt. Danach können sowohl Personengesellschaften (Art. 270 ff. AUSCGIE) als auch Kapitalgesellschaften (Art. 309 ff. AUSCGIE) gegründet werden.
Société à responsabilité limitée
Eine beliebte Gesellschaftsform innerhalb der OHADA ist die Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.), die in etwa vergleichbar ist mit einer deutschen GmbH. Die Gründung einer solchen Gesellschaft ist mit nur einem Gesellschafter möglich und die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschaft muss über ein Mindestkapital in Höhe von 1 Million FCFA verfügen.
Für die Gründung ist in Côte d’Ivoire eine Satzung erforderlich. Diese hat gemäß Art. 13 AUSCGIE zwingend die Gesellschaftsform, die Firma, den Zweck, den Sitz, die Dauer, das Gesellschaftskapital, die Anzahl und den Nennwert der Einlagen sowie die Identität der Gesellschafter zu enthalten. Angaben sind außerdem über die Empfänger von Sonderleistungen, die Gewinnverteilung, die Bildung von Rücklagen und die Arbeitsweise der Gesellschaft zu machen. Die Satzung ist durch eine notarielle Urkunde oder eine im jeweiligen OHADA-Mitgliedstaat vergleichbare Urkunde abzusegnen. Zusätzlich sind die Gesellschafter verpflichtet, eine schriftliche Konformitätserklärung (déclaration de régularité et de conformité) abzugeben, in der die Gründungshandlungen aufgeführt werden und die Einhaltung aller Gesetze bestätigt wird.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister (Registre de Commerce et de Crédit Mobilier – RCCM) einzutragen.
Société anonyme
Auch die Gründung einer Société anonyme (S.A.), vergleichbar in etwa mit einer deutschen Aktiengesellschaft, ist mit nur einem Gesellschafter möglich. Wie bei der S.A.R.L. ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das Mindestkapital für eine S.A. liegt bei 10 Millionen FCFA.
Für die Gründung einer S.A. benötigt man eine Satzung, die den Inhalt des Art. 13 AUSCGIE haben muss. Gesellschaftsform, Firma, Zweck, Sitz, Dauer, Gesellschaftskapital, Anzahl und Nennwert der Einlagen und Identität der Gesellschafter müssen zwingend aufgeführt werden. Die Satzung ist durch notarielle Urkunde oder eine im jeweiligen OHADA-Mitgliedstaat vergleichbare Urkunde abzusegnen. Neben der Satzung ist eine schriftliche Konformitätserklärung (déclaration de régularité et de conformité) abzugeben. Darin werden die Gründungshandlungen aufgeführt und die Einhaltung aller Gesetze bestätigt.
Auch die S.A. ist im Handelsregister (Registre de Commerce et de Crédit Mobilier – RCCM) einzutragen.
Succursale
Die Zweigniederlassung, genannt succursale, ist eine Gesellschaftsform mit einer Selbstverwaltung, die aber keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Sie ist wie alle Gesellschaften im Handelsregister einzutragen. Zweigniederlassungen eines ausländischen Unternehmens sind verpflichtet, die Gesellschaft spätestens nach zwei Jahren in eine inländische Gesellschaftsform umzuwandeln. Das Handelsministerium kann von dieser Pflicht Befreiungen erteilen.
Weitere Gesellschaftsformen
Neben den genannten Gesellschaftsformen können auch wirtschaftliche Interessenvereinigungen (groupement d’intérêt économique, Art. 869 ff. AUSCGIE) oder Joint Ventures (Art. 854 ff. AUSCGIE) gegründet werden.
Weitere Informationen zur Gründung von Gesellschaften in Côte d’Ivoire erhalten Sie im GTAI-Rechtsbericht OHADA: Das Gesellschaftsrecht.