Rechtsbericht | Chile | Umweltschutzrecht

Chile vereinfacht Umweltgenehmigungsverfahren

Die Reform führt neue Verfahren zur Anfechtung von Umweltgenehmigungen ein, begrenzt gerichtliche Aussetzungen und erleichtert Änderungen an bereits genehmigten Projekten.

Dr. Julio Pereira

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Die chilenische Megareform ändert die Vorschriften für Umweltgenehmigungsverfahren grundlegend. Das Gesetz Nr. 21.850/2026 (Ley para la Reconstrucción Nacional y el Desarrollo Económico y Social) soll die Genehmigung von Projekten beschleunigen, Verfahren vereinfachen und die Dauer gerichtlicher Aussetzungen begrenzen. Eine der umstrittensten Maßnahmen, die eine staatliche Entschädigung für Investoren bei Aufhebung ihrer Umweltgenehmigungen vorsah, wurde jedoch für verfassungswidrig erklärt. Für deutsche Unternehmen aus den Bereichen Energie, Bergbau und Infrastruktur schafft die Reform mehr Verfahrenssicherheit, beseitigt aber nicht die rechtlichen Risiken ihrer Investitionen.

Was ändert sich bei Umweltgenehmigungen?

Artikel 11 der Reform ändert das Gesetz Nr. 19.300, das die Umweltverträglichkeitsprüfung (Sistema de Evaluación de Impacto Ambiental – SEIA) regelt. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Projekte, die bereits über eine gültige Umweltgenehmigung, die sogenannte Resolución de Calificación Ambiental (RCA), verfügen. Änderungen innerhalb des bereits geprüften Projektgebiets erfordern künftig nur dann eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn sie das Ausmaß oder die räumliche Reichweite der Umweltauswirkungen wesentlich verändern. Rein technologische Verbesserungen sind von einer erneuten Prüfung ausgenommen.

Die Reform führt außerdem ein freiwilliges Sonderverfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen ein. In diesem Verfahren darf die Behörde bei vereinfachten Prüfungen auf Grundlage einer Umwelterklärung (Declaración de Impacto Ambiental) nur einmal zusätzliche Informationen vom Projektträger anfordern. Bei Projekten, die eine umfassende Umweltverträglichkeitsstudie (Estudio de Impacto Ambiental) erfordern, sind bis zu zwei Nachforderungsrunden zulässig. Die zweite muss eine begründete Ausnahme darstellen. Damit sollen wiederholte Nachforderungen vermieden und die Verfahren berechenbarer werden.

Wie können Umweltgenehmigungen angefochten werden?

Die Reform schafft einen besonderen Verwaltungsrechtsbehelf gegen Entscheidungen, mit denen Projekte im Rahmen des SEIA genehmigt, abgelehnt oder mit Auflagen versehen werden. Der Rechtsbehelf muss innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe oder Veröffentlichung der Entscheidung eingelegt werden. Welche Behörde zuständig ist und wie lange sie für ihre Entscheidung Zeit hat, hängt von der Art des Prüfverfahrens ab:

Art der UmweltprüfungZuständige StelleEntscheidungsfrist
Umwelterklärung (Declaración de Impacto Ambiental)Exekutivdirektor des Umweltprüfungsdienstes (Director Ejecutivo del Servicio de Evaluación Ambiental - SEA)30 Tage
Umweltverträglichkeitsstudie (Estudio de Impacto Ambiental)Ministerausschuss (Comité de Ministros)60 Tage

Das Gesetz schränkt außerdem die zulässigen Beschwerdegründe ein. Wer sich an der öffentlichen Beteiligung beteiligt hat, muss seine Beschwerde auf die zuvor vorgebrachten Einwendungen oder auf wesentliche Verfahrensfehler stützen. Andere Betroffene müssen eine unmittelbare Beeinträchtigung nachweisen oder wesentliche Verfahrensfehler geltend machen.

Die Verwaltungsentscheidung kann innerhalb von 20 Tagen vor dem zuständigen Umweltgericht angefochten werden. Die Reform schränkt zudem die Möglichkeit ein, bereits in diesem besonderen Verfahren behandelte Fragen mit weiteren Verwaltungsrechtsbehelfen erneut aufzugreifen.

Wie lange darf eine Umweltgenehmigung ausgesetzt werden?

Eine weitere wichtige Änderung betrifft einstweilige Maßnahmen der Umweltgerichte. Nach der Reform dürfen gerichtliche Entscheidungen, mit denen eine Umweltgenehmigung ganz oder teilweise ausgesetzt wird, zunächst höchstens 30 Kalendertage gelten. Sie können jeweils um weitere 30 Tage verlängert werden, dürfen insgesamt jedoch sechs Monate nicht überschreiten.

Ausnahmsweise kann das Gericht eine erneute Aussetzung anordnen, wenn dies erforderlich ist, um schwere und irreversible Schäden für die Umwelt oder die Gesundheit zu verhindern, oder wenn offensichtlich gegen die Auflagen der Umweltgenehmigung verstoßen wird. Gegen solche Entscheidungen kann innerhalb von zehn Tagen Rechtsmittel beim zuständigen Berufungsgericht eingelegt werden.

Gibt es eine Entschädigung bei Aufhebung der Genehmigung?

Nein. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass der Staat Investoren entschädigt, deren Umweltgenehmigungen gerichtlich aufgehoben werden. Das Verfassungsgericht erklärte diesen Mechanismus im August 2026 für verfassungswidrig und bestätigte seine Entscheidung im Rahmen der präventiven Normenkontrolle im Oktober.

Der verkündete Gesetzestext enthält weiterhin Bestimmungen zur Berechnung und zum Verfahren einer solchen Entschädigung. Der chilenische Rechnungshof (Contraloría General de la República) stellte jedoch am 16. Oktober 2026 klar, dass diese Vorschriften nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichts gegenstandslos geworden sind.

In der Praxis schafft die Reform somit keinen funktionsfähigen Mechanismus für staatliche Entschädigungen bei gerichtlicher Aufhebung einer Umweltgenehmigung. Deutsche Unternehmen müssen dieses Risiko daher weiterhin bei Vertragsverhandlungen, Finanzierungen und der Planung ihrer Projekte berücksichtigen.

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Die Bestimmungen ohne besondere Übergangsfrist treten am 1. November 2026 in Kraft. Einige Änderungen hängen jedoch noch von ergänzenden Verordnungen ab. Dies gilt insbesondere für die neuen Kriterien zur Bewertung von Projektänderungen und für die Vorschriften über Energieerzeugungsanlagen. Bei Letzteren wird eine künftige Verordnung festlegen, ab welcher Leistung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dabei darf die gesetzlich festgelegte Untergrenze von 3 Megawatt nicht unterschritten werden.

Das Umweltministerium muss die neuen Durchführungsverordnungen zum SEIA innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Gesetzes erlassen.

Zum Thema:

Die Megareform wurde im Rahmen der Strategie Chiles zur Marktdiversifizierung verabschiedet – ein Thema, das im GTAI-Webinar Diversifizierung: Lateinamerika - Der Fall China behandelt wurde. Die Aufzeichnung des Webinars steht hier zur Verfügung:

11 Nov. 2025

Diversifizierung: Lateinamerika - Der Fall China (November 2025)

In Zeiten des Umbruchs in den Lieferketten: Was müssen deutsche Unternehmen über Lateinamerika und sein Verhältnis zu China wissen?

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