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Zollbericht Chile Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Phytosanitärkontrollen

Agrarprodukte müssen phytosanitäre Anforderungen erfüllen, um eine Verschleppung von Schädlingen in Chile zu verhindern.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Phytosanitärkontrollen

Alle importierten Agrarprodukte wie frisches Obst und Gemüse, Trockenfrüchte, Blumen, Laub, Körner, Holz und Bambusrohre unterliegen in Chile Phytosanitärkontrollen. Für deren Einfuhrkontrolle ist der Agrar- und Viehzuchtdienst (Servicio Agrícola y Ganadero – SAG) zuständig. Insofern müssen landwirtschaftliche Produkte den vom SAG festgelegten Phytosanitärvoraussetzungen entsprechen; die zu erfüllenden Voraussetzungen sind je nach Produkt unterschiedlich. 

Die Einstufung von Produkten nach ihrem Schädlingsrisiko ist im Beschluss Nr. 1.284 vom 16. März 2021 festgelegt. Er zielt darauf ab, Produkte pflanzlichen Ursprungs nach ihrem Risiko, Schädlinge zu übertragen und/oder zu verbreiten, einzustufen. Dies gilt auch für Waren, die zur Verfütterung ins Land gelangen. Der Beschluss legt vier Risikokategorien für Produkte pflanzlichen Ursprungs fest:

  1. Kategorie: pflanzliche Produkte, die so weit verarbeitet wurden, dass sie nicht mehr anfällig für Schädlingsbefall sind und daher keine phytosanitären Maßnahmen erfordern
  2. Kategorie: pflanzliche Produkte, die zwar verarbeitet wurden, aber immer noch von Schädlingen befallen werden können
  3. Kategorie: Produkt, die für andere Zwecke als die Vermehrung bestimmt sind beispielsweise für den Verzehr oder die Verarbeitung, die nicht verarbeitet wurden 
  4. Kategorie: pflanzliche Produkte, deren Verwendungszweck die Vermehrung ist, die nicht verarbeitet wurden.

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