Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Ghana

Zoll und Einfuhr kompakt - Ghana gibt Exporteuren einen Überblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Von Andrea Mack | Bonn

  • Ghana gehört der Zollunion der westafrikanischen ECOWAS an. Die EU unterhält mit Ghana ein Abkommen und möchte das auch regional ausweiten, doch die Umsetzung ist schwierig.

    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Westafrika - EU

    Die westafrikanischen Staaten, die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) und die westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) einerseits sowie die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben am 30. Juni 2014 ihre Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) betreffend Warenhandel und Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen und den Text des Abkommens mit Ausnahme von Nigeria unterzeichnet. Der Wortlaut und die Anhänge des Abkommens sind auf der Internetseite der EU eingestellt.

    Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt die EU Einfuhren aus den westafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichten sich die westafrikanischen Staaten, in einem Zeitraum von 20 Jahren ihre Zölle auf 75 Prozent der EU-Ursprungswaren schrittweise abzubauen.

    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Ghana - EU

    Da sich die Unterzeichnung des regionalen WPA verzögerte, ratifizierte Ghana 2016 ein bilaterales Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU, um den zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt aufrecht zu erhalten. Das Interim-WPA wird seit 15. Dezember 2016 angewendet, zunächst einseitig für Ghanas Warenexporte in die EU. Verhandlungen über einen ghanaischen Liberalisierungszeitplan (Final Schedule) für Einfuhren aus der EU dauerten bis 2019 an. Am 1. Juli 2021 startete Ghana mit der Umsetzung der ersten Stufe seines Zollabbaus, sodass seitdem auch EU-Exporte nach Ghana präferenzbegünstigt sind, sofern sie die Ursprungsregeln erfüllen. Ein gemeinsames Ursprungsprotokoll findet seit August 2020 Anwendung. Das Interim-WPA sieht vor, dass Ghana bis 2029 die Zölle auf 80 Prozent des Gesamtvolumens der EU-Exporte sukzessive beseitigt. Von einer Liberalisierung ausgenommen sind unter anderem gefrorenes Geflügel und Rindfleisch, Zucker, Getränke, Zement und Fliesen. Sobald das regionale WPA zwischen Westafrika und der EU in Kraft tritt, wird es das bestehende Interim-Abkommen mit Ghana ersetzen.

    Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS

    Ghana gehört der 1975 gegründeten Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten ECOWAS (Economic Community of West African States) an. Weitere Mitgliedstaaten sind Benin, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo. Hauptziel der Organisation ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region zu fördern. Langfristig wird ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angestrebt. Die drei Länder Burkina Faso, Mali und Niger sind zum 29. Januar 2025 offiziell aus der ECOWAS ausgetreten. Sie gründeten die Allianz der Sahel-Staaten (AES). 

    Die Mitgliedstaaten der ECOWAS wenden einen einheitlichen Außenzolltarif (Common External Tariff/CET) gegenüber Warenlieferungen aus Drittländern an. Innerhalb des regionalen Blocks ermöglicht das "Trade Liberalisation Scheme" (ETLS) einen weitgehend zollfreien Warenverkehr für Ursprungserzeugnisse der Mitgliedstaaten. Als Nachweis ist ein ECOWAS-Ursprungszeugnis eines national zugelassenen Herstellers vorzulegen. Allerdings wenden die Unternehmen in den Mitgliedsländern das zweistufige Registrierungsverfahren des ETLS insbesondere für verarbeitete und industrielle Waren nicht durchgängig an, sodass der freie Handel innerhalb der ECOWAS in der Praxis nicht vollständig umgesetzt wird.

    Afrikanische Freihandelszone AfCFTA

    Die Afrikanische Union (AU) brachte im März 2018 eine kontinentale Freihandelszone (African Continental Free Trade Area) auf den Weg. Mittlerweile haben 54 Staaten Afrikas das Abkommen zur Schaffung der AfCFTA unterzeichnet und rund 90 Prozent davon ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Ghana im Mai 2018.

    Das Abkommen zielt darauf ab, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.

    Insgesamt 97 Prozent der Warenzölle sollen schrittweise beseitigt werden. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren wie Importquoten, Produktnormen und Zollbürokratie. 

    Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt nicht vollständig abgeschlossen waren, fand kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neu geschaffenen Guided Trade Initiative auf. Das Pilotprojekt wird sukzessive auf weitere Länder und Produkte erweitert. Informationen zum afrikanischen Freihandelsabkommen liefert das in Accra angesiedelte AfCFTA-Sekretariat.

    Weitere Mitgliedschaften und Abkommen

    Ghana ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Mit dem Vereinigten Königreich besteht ein bilaterales WPA, das seit März 2021 Anwendung findet. Die USA gewähren Ghana einseitig Zollerleichterungen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Das Programm läuft im September 2025 aus.

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  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

    Zollbestimmungen

    Die ghanaische Regierung verabschiedete 2015 ein neues Zollgesetz, das den Anforderungen an eine vereinfachte und beschleunigte Zollabwicklung sowie mehr Sicherheit in der internationalen Lieferkette Rechnung trägt. Mit dem Customs Act, 2015 (Act 891) wurde eine verbindliche Zollauskunft für die Einreihung, den Ursprung und den Zollwert der Waren eingeführt. Vertrauenswürdige Unternehmen können den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen, der Vereinfachungen bei der Zollabfertigung und Abgabenerhebung gewährt.

    Unternehmer, die in Ghana geschäftlich tätig sein wollen, müssen sich beim Registrar General‘s Department registrieren. Zudem ist die Registrierung bei der ghanaischen Steuerbehörde GRA (Ghana Revenue Authority) erforderlich, um eine Steuernummer TIN (Tax Identification Number) zu erhalten.

    Die meisten Einfuhrsendungen unterliegen einer Wareninspektion bei ihrer Ankunft in Ghana (Destination Inspection). Dabei prüft die Zollabteilung (Customs Division) der GRA die Importberechtigung, die zolltarifliche Einreihung und den Zollwert der eingehenden Waren. 

    Die Normenbehörde GSA (Ghana Standards Authority) hat für zahlreiche Industriewaren, die sie als Risikowaren (high risk goods) einstuft, ein verpflichtendes Konformitätsprogramm im Exportland (EasyPass) eingeführt. Dabei prüfen autorisierte Inspektionsfirmen vor dem Versand, ob diese Produkte den Importanforderungen der GSA entsprechen. Weitere Informationen zu dem Programm enthält der Abschnitt "Normen und Konformität".

    Voranmeldungen und Zollanmeldung

    Das elektronische Zollabfertigungssystem ICUMS (Integrated Customs Management System) ermöglicht den Zollbeteiligten, geforderte Importdokumente an eine zentrale Anlaufstelle zu übermitteln, Einfuhrgenehmigungen zu beantragen und die Zollanmeldung einzureichen. Die Nutzung des Online-Portals ist registrierungspflichtig.

    Der Frachtführer muss dem ghanaischen Zoll die Ankunft von See- und Luftfrachtsendungen vorab anzeigen. Für Seefrachtsendungen (einschließlich Transitfracht) ist eine elektronische Voranmeldung zur Sendungsverfolgung (Electronic Cargo Tracking Note/ECTN) obligatorisch. Die kostenpflichtige ECTN muss von der Firma Antaser Afrique im Verladehafen ausgestellt und validiert werden. Die ECTN-Nummer ist im Konnossement und Manifest einzutragen.

    Für Seefracht ist das Manifest mit Angaben zu den geladenen Gütern 24 Stunden vor Beladen des Schiffs zu übermitteln. Bei Luftfracht ist das Manifest in der Regel vier Stunden vor Landung des Flugzeugs einzureichen, bei Kurzstreckenflügen zum Zeitpunkt des Abflugs.

    Außerdem fordert der ghanaische Zoll die Verwendung der UCR (Unique Consignment Reference Number), einer Referenznummer von Warensendungen, die weltweit eindeutig ist. Die UCR wird in ICUMS erstellt und ist auf allen handelsrelevanten Dokumenten anzugeben.

    Im Rahmen des Pre-Clearance-Prozesses übermittelt der Zollanmelder eine Vorab-Einfuhranmeldung IDF (Import Declaration Form) via ICUMS, um die Destination Inspection der Waren bei Ankunft auszulösen. Nach Prüfung der zolltariflichen Einreihung und des Zollwerts erstellt die Zollbehörde einen Customs Classification and Valuation Report (CCVR), der die Einführbarkeit der Waren bestätigt.

    Art und Umfang der durchzuführenden Warenprüfung werden anhand des Risikomanagementsystems PAARS (Pre-Arrival Assessment Reporting System) ermittelt und die Importsendung einem der offiziellen Abfertigungskanäle zugewiesen:

    • grüner Kanal (direkte Freigabe der Ware nach Prüfung der Dokumente)
    • gelber Kanal (Prüfung der Dokumente und Scannen der Ware)
    • roter Kanal (zusätzlich physische Kontrolle der Ware)
    • blauer Kanal (nachträgliche Auditkontrolle nach Freigabe der Ware).

    Alle Importwaren müssen zu einem bestimmten Zollverfahren angemeldet werden. Zollanmelder kann der Einführer oder ein von ihm beauftragter ghanaischer Zollagent sein, der über eine entsprechende Lizenz der Zollbehörde verfügt. Die Zollanmeldung ist innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Entladen der Ware abzugeben.

    Warenbegleitpapiere

    Der Zollanmeldung sind folgende Warenbegleitpapiere in englischer Sprache beizufügen:

    • Original-Handelsrechnung (Commercial Invoice) mit allen handelsüblichen Angaben, dem CIF- und FOB-Warenwert (cif - Cost, Insurance and Freight, fob - Free on Board) sowie einer genauen Übersicht über die in den einzelnen Packstücken gelieferten Waren (statt detaillierter Packliste)
    • detaillierte Packliste, sofern Angaben zu den Packstücken auf der Handelsrechnung unzureichend sind
    • Frachtpapiere (Konnossement oder Luftfrachtbrief)
    • Transportversicherungszertifikat
    • Customs Classification and Valuation Report (CCVR) der Zollbehörde 
    • gegebenenfalls Präferenznachweis für EU-Ursprungswaren gemäß Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU/Ghana
    • nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis (IHK) nur auf Anforderung
    • je nach Ware zusätzliche Bescheinigungen wie Einfuhrgenehmigung, EasyPass-Konformitätszertifikat für Risikogüter, Pflanzen- oder Tiergesundheitszeugnis für landwirtschaftliche Produkte.

    Präferenznachweis

    Im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU/Ghana wird das System des registrierten Ausführers angewendet. Als Präferenznachweis für Sendungen bis zu einem Gesamtwert von 6.000 Euro genügt eine Ursprungserklärung des Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier nach folgendem Wortlaut: "The exporter of the products covered by this document (customs authorisation ...) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ... preferential origin".

    Bei Sendungen mit einem Gesamtwert von mehr als 6.000 Euro ist eine Registrierung als registrierter Ausführer (REX) und die Angabe der REX-Nummer erforderlich. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 sowie von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung werden nicht mehr anerkannt. Details zu den Ursprungsregeln im Warenverkehr mit Ghana enthält die Datenbank Warenursprung und Präferenzen online

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  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Besondere Verfahren bedürfen einer Bewilligung der Zollbehörde.

    Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

    Beantragt der Zollanmelder die Abfertigung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr (Home use), gibt die ghanaische Zollbehörde diese nach Erledigung aller Förmlichkeiten und Zahlung der Einfuhrabgaben frei. Die Ware steht dann nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung und der Einführer kann ohne Einschränkungen über sie verfügen.

    Vorübergehende Verwendung

    Waren, die nur für einen begrenzten Zeitraum und einen bestimmten Verwendungszweck in Ghana benötigt werden, können gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe der Einfuhrabgaben zur vorübergehenden Verwendung (Temporary admission) eingeführt werden. Das Verfahren gilt für Waren, die für die Herstellung, Verarbeitung oder Reparaturen in Ghana eingesetzt werden. Es wird auch für Messe- und Ausstellungsgüter, gewerbliche Warenmuster und wissenschaftliche Ausrüstungen angewendet. Nach fristgerechter Wiederausfuhr innerhalb von 90 Tagen werden die hinterlegten Sicherheiten zurückerstattet. Die Verwendungsdauer kann in begründeten Fällen auf Antrag um einen Zeitraum von maximal sechs Monaten verlängert werden.

    Ghana nimmt nicht am Carnet ATA-Verfahren teil, das eine vereinfachte und beschleunigte Warenabfertigung bei einer vorübergehenden Einfuhr in die Vertragsstaaten ermöglicht.

    Veredelung

    Rohmaterialien und Zwischenerzeugnisse können mit Bewilligung der Zollbehörde vorübergehend zur aktiven Veredelung (Inward processing) in das ghanaische Zollgebiet verbracht werden. Das Verfahren muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten beendet werden, etwa durch Wiederausfuhr in Form von Veredelungserzeugnissen oder Überführung in ein anderes Zollverfahren. Die Frist kann auf Antrag um maximal zwölf Monate verlängert werden.

    Nach vorheriger Bewilligung der Zollbehörde können Waren im Rahmen der passiven Veredelung (Re-importation after outward processing) auch vorübergehend aus Ghana ausgeführt und nach Veredelungsarbeiten (Bearbeitung, Verarbeitung, Ausbessern oder Reparatur) wieder eingeführt werden. Bei einer Wiedereinfuhr der Waren in unverändertem Zustand entfallen die üblicherweise zu entrichtenden Einfuhrabgaben. Bei Wertsteigerung der Waren durch das Be- oder Verarbeiten, Ausbessern oder die Reparatur im Ausland erfolgt die Zollerhebung auf der Grundlage der Veredelungskosten (Mehrwert), ausgenommen sind Garantieleistungen. Es gelten die gleichen Fristen wie bei der aktiven Veredelung.

    Zolllager

    Waren können unter zollamtlicher Überwachung in Zolllagern ohne Erhebung von Einfuhrabgaben gelagert werden, bevor sie in ein weiteres Zollverfahren überführt oder zum freien Verkehr abgefertigt werden.

    Private Zolllager (Private bonded warehouses) werden von lizenzierten Lagerhaltern betrieben. Waren müssen in ihrer Originalverpackung gelagert werden. Mit Bewilligung der Zollbehörde können die Einführer oder Eigentümer einfache Tätigkeiten wie Sortieren, Verpacken und Umpacken der Waren durchführen. Die maximale Lagerdauer ist abhängig von der Art der Ware. Sie beträgt maximal drei Monate für verderbliche Waren, zwölf Monate für allgemeine Güter (Stückgut) und zwei Jahre für Rohmaterialien. Bei Rohmaterialien ist eine Verlängerung der Lagerfrist auf Antrag um weitere 12 Monate möglich.

    Seit November 2018 ist die Aufbewahrung von bestimmten Waren in Zolllagern verboten. Dazu gehören Ethanol, Tomatenmark, Speiseöl, Fischkonserven, Dosengetränke und Blei-Säure-Batterien.

    Amtliche Zolllager (State warehouses) werden von der Zollbehörde geführt. Sie dienen zur Aufbewahrung sichergestellter Waren, mit denen gegen das Zollgesetz, etwa gegen Fristen verstoßen wurde. So werden nicht abgenommene Waren nach sieben Tagen in ein gebührenpflichtiges amtliches Zolllager verbracht und anschließend öffentlich versteigert.

    Versandverfahren

    Das Versandverfahren (Transit) ermöglicht den Transport von Waren unter Zollverschluss von einem Eingangshafen durch das ghanaische Zollgebiet zu einer Binnenzollstelle oder in einen benachbarten Mitgliedstaat der ECOWAS innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Für das Verfahren ist eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben zu leisten. Die State Insurance Company fungiert als nationaler Bürge. Die registrierten Transitfahrzeuge werden mit elektronischen Überwachungsgeräten ausgerüstet, die der Zollbehörde eine ständige Überwachung der Fracht auf den Transitrouten ermöglicht. Für die Verfolgung und Überwachung des Straßengüterverkehrs wird das Zollverwaltungssystem ICUMS eingesetzt. 

    Um den Warenverkehr entlang der Handelskorridore zu erleichtern, hat die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS das IT-gestützte Verbundsystem SIGMAT (System for Interconnected Management of Goods in Transit) eingerichtet, das transitrelevante Daten automatisch übermittelt. SIGMAT ist mittlerweile in neun Mitgliedstaaten in Betrieb, darunter auch in Ghana.

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  • Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

    Das ghanaische Freizonenprogramm ist darauf ausgerichtet, die Verarbeitung und Herstellung von Waren durch die Einrichtung von sogenannten Export Processing Zones zu fördern. Exportorientierte Unternehmen können von steuerlichen Anreizen und einem günstigen Geschäftsumfeld profitieren.   

    Derzeit gibt es in Ghana vier Export Processing Zones in Tema, Ashanti, Sekondi und Shama, die teils auf bestimmte Branchen spezialisiert sind. Investoren können jedoch auch an anderen Orten in Ghana den Status einer Freizone oder einer Single Factory Zone erhalten. Die Ghana Free Zones Authority (GFZA) erteilt erforderliche Lizenzen an Unternehmen und regelt die Aktivitäten in den Freizonen.

    Gemäß den Bestimmungen des Free Zone Act, 1995 (Act 504) sind Güter, die zur Verwendung beziehungsweise Weiterverarbeitung in eine Freizone oder Single Factory Zone importiert werden, von Einfuhrabgaben und Steuern befreit. Mindestens 70 Prozent der jährlichen Produktion von Gütern und Dienstleistungen eines Freizonenunternehmens müssen exportiert werden, bis zu 30 Prozent können mit Genehmigung des Handelsministeriums nach Zahlung der Einfuhrabgaben auf dem lokalen Markt verkauft werden.

    Zentrale Anlaufstelle für Investoren ist die ghanaische Investitionsbehörde Ghana Investment Promotion Centre (GIPC). Bestimmungen zu in- und ausländischen Investitionen finden sich im Ghana Investment Promotion Centre Act von 2013. Beim GIPC registrierte Unternehmen können für importierte landwirtschaftliche und industrielle Anlagen, Maschinen, Ausrüstungen und Teile der Zollkapitel 82, 84, 85 und 92 einen Antrag auf Befreiung der Zahlung von Einfuhrabgaben stellen, sofern diese zu Investitionszwecken eingeführten Kapitalgüter nicht bereits im ghanaischen Zolltarif als zollfrei eingestuft sind. Die Regierung gewährt zudem spezifische Anreize für Investitionen in bestimmten prioritären Sektoren wie Landwirtschaft, Agro-Processing, Gewinnung und Verarbeitung von Mineralien, Produktion, Energie, Infrastruktur sowie Informations- und Kommunikationstechnik.

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  • Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle, die Umsatzsteuer und weitere Abgaben erhoben. Waren aus der EU profitieren von Zollpräferenzen im Rahmen des WPA.

    Zolltarif und Zollwert

    Für Wareneinfuhren aus der EU gelten die im Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Ghana vereinbarten Zollvergünstigungen, sofern ein gültiger Präferenznachweis (Ursprungserklärung des Ausführers) vorliegt. Liegt der Wert der Sendung über 6.000 Euro, ist eine Registrierung als registrierter Ausführer (REX) erforderlich. Am 1. Juli 2021 hat Ghana mit der schrittweisen Senkung der Zölle auf EU-Produkte begonnen. Bis 2029 sollen die Einfuhrzölle auf 78 Prozent der Zolltariflinien beseitigt werden. Der Liberalisierungszeitplan für die einzelnen Waren ist im elektronischen Zollabfertigungssystem ICUMS unter Final Schedule abrufbar.

    Der ghanaische Zolltarif gegenüber Wareneinfuhren aus Drittstaaten, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, basiert auf dem gemeinsamen Außenzolltarif der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS. Dieser basiert auf dem internationalen Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS) 2022. Ghana hat der Weltzollorganisation WCO die Umsetzung des HS 2022 notifiziert, wendet jedoch zurzeit noch das Warenverzeichnis von 2017 an. Der Außenzolltarif der ECOWAS weist fünf Wertzollsätze in Höhe von null bis 35 Prozent auf. Diese Importzölle fallen in Ghana auch für EU-Produkte ohne gültigen Ursprungsnachweis an.

    Einfuhrzölle der ECOWAS

    Warenbeschreibung

    Einfuhrzollsatz

    Grundbedarfsgüter

    0%

    Rohmaterialien und Investitionsgüter

    5%

    Vorleistungen und Zwischenprodukte

    10%

    Fertigwaren

    20%

    sensible, für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutende Güter

    35%

    Quelle: ECOWAS

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis CIF (Cost, Insurance and Freight) der internationalen Lieferbedingungen.

    Zollbefreiungen

    Zollbefreiungen sind im Exemptions Act 2022, Act 1083 geregelt. Von Importzöllen und weiteren Einfuhrabgaben befreit sind unter anderem Lieferungen an die ghanaische Regierung, diplomatische Vertretungen, Programme zur technischen Unterstützung, Menschen mit Behinderung, religiöse Einrichtungen sowie für Messen und Ausstellungen. Ebenso können Waren zu Bildungs- oder gesundheitlichen Zwecken an anerkannte Organisationen der Wohlfahrtspflege auf Antrag abgabenbefreit eingeführt werden.

    Zudem gewährt die ghanaische Regierung steuerliche Anreize für Investitionen in prioritären Sektoren und für Waren, die für Freizonen bestimmt sind. Weitere Informationen hierzu siehe unter "Freie Wirtschaftszonen". 

    Einfuhrumsatzsteuer

    Wareneinfuhren in Ghana unterliegen einer Umsatzsteuer (Value Added Tax - VAT) in Höhe von 15 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der verzollte Warenwert zuzüglich aller im Zusammenhang mit der Einfuhr anfallenden Abgaben außer der Umsatzsteuer selbst. Bestimmte Warengruppen sind von der Umsatzsteuer befreit, darunter bestimmte Vorleistungsprodukte für die Landwirtschaft (wie Dünge- und Pflanzenschutzmittel), medizinische Ausrüstung sowie Maschinen und Geräte für die Land- und Fischereiwirtschaft. Seit 2024 sind importierte Anlagen und Maschinen für die Verwendung in der Automobilindustrie, Bausätze für registrierte Kfz-Hersteller oder Montagebetriebe sowie importierte Elektrofahrzeuge für den öffentlichen Verkehr von der Umsatzsteuer befreit.

    Verbrauchsteuern

    Verbrauchsteuern (Excise Duties) werden auf lokal hergestellte und importierte Getränke, Tabakwaren und Kunststofferzeugnisse erhoben. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert der Waren.

    Verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse

    HS-Code 

    Warenbeschreibung

    Steuersatz

    2009, ex 2201 - 2202

    Fruchtsäfte, Mineralwasser, alkoholfreies Bier, Energydrinks

    20%

    ex 2203 - 2208

    alkoholhaltige Getränke

    10% - 50%

    2402, ex 2403

    Tabakwaren

    unterschiedlich hohe spezifische oder Mischzölle

    ex HS-Kapitel 39 und 63

    Kunststoffe und Kunststoffverpackungen

    5%

    ex HS 8543E-Zigaretten und ähnliche elektrische Verdampfungsvorrichtungen

    50%

    Quelle: ICUMS, Ghana Revenue Authority

    Die Verbrauchsteuern auf Malzgetränke und Starkbiere (ausgenommen einheimisches Bier) richten sich nach dem Prozentsatz der verwendeten lokalen Rohstoffe. Je höher der lokale Anteil, desto niedriger ist die Verbrauchsteuer. Wird Starkbier beispielsweise zu 50 bis 70 Prozent aus lokalen Rohstoffen hergestellt, sinkt der Verbrauchsteuersatz von regulär 47,5 Prozent auf 32,5 Prozent. Beträgt der Anteil lokaler Rohstoffe mehr als 70 Prozent, werden lediglich 10 Prozent Verbrauchsteuer erhoben.

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  • Neben dem Zoll, der Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren fallen bei der Einfuhr in Ghana zahlreiche weitere Abgaben und Gebühren an.

    Abgabe für die staatliche Krankenversicherung 

    Die Abgabe für die staatliche Krankenversicherung NHIL (National Health Insurance Levy) beträgt 2,5 Prozent. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert der Ware CIF (Cost, Insurance and Freight) zuzüglich des Zolls und aller sonstigen Einfuhrabgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer und der NHIL selbst. Von der Umsatzsteuer befreite Warenlieferungen sind generell von der NHIL befreit.

    Abgabe für den Ausbildungs-Treuhandfonds 

    Die Abgabe für den Ausbildungs-Treuhandfonds GETF (Ghana Education Trust Fund Levy) beträgt ebenfalls 2,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich des Zolls und aller sonstigen Einfuhrabgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer und der GETF-Abgabe selbst. Von der Umsatzsteuer befreite Warenlieferungen sind generell von der GETF-Abgabe befreit.

    Covid-19-Abgabe

    Zum Ausgleich der Covid-19-Pandemie erhebt die Regierung seit Mai 2021 eine Covid-19 Health Recovery Levy auf umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Warenimporte. Die Abgabe in Höhe von einem Prozent des Zollwerts soll im Zuge der geplanten VAT-Reform Ende 2025 abgeschafft werden.

    Abgabe für den Exportentwicklungs- und Investitionsfonds

    Importe unterliegen einer Abgabe für den Export Development and Investment Fund (EDIF-Levy) in Höhe von 0,5 Prozent des Zollwerts.

    ECOWAS-Abgabe 

    Die Trade Liberalisation Scheme (TLS) Abgabe wird auf Importe erhoben, die nicht aus Ländern der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS stammen. Sie beträgt 0,5 Prozent des Zollwerts.

    Abgabe der Afrikanischen Union

    Mit der Abgabe von 0,2 Prozent des Zollwerts werden Einfuhren aus Staaten belastet, die nicht Mitglied der Afrikanischen Union sind.

    Sondereinfuhrabgabe

    Die meisten Importwaren sind Gegenstand einer befristeten Sondereinfuhrabgabe (Special Import Levy), die zusätzlich zum Zoll erhoben wird. Die Abgabe, die zwei Prozent des Zollwerts beträgt, wird voraussichtlich bis Ende 2028 verlängert. Ausgenommen sind unter anderem: Waren zu Bildungs-, Kultur- oder Wissenschaftszwecken, Mineralölerzeugnisse der HS-Positionen 2709 und 2710, Düngemittel des Zollkapitels 31 sowie Maschinen und Anlagen der Zollkapitel 84 und 85. 

    Einfuhrabgabe

    Bestimmte Geflügelerzeugnisse und Textilwaren werden mit einer zusätzlichen Einfuhrabgabe (Import Levy) in Höhe von fünf Prozent des Zollwerts belastet. Betroffen sind Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel (HS-Position 0207), bestimmte Textilien und Bekleidung (ex HS-Kapitel 50 bis 63) sowie hygienische Binden, Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art (HS-Position 9619).

    Sonderabgabe und Gebühren für Gebrauchtfahrzeuge

    Für die verpflichtende Untersuchung von gebrauchten Fahrzeugen ist bei der Einfuhr eine Gebühr (Examination Fee) von einem Prozent zu entrichten. Außerdem werden Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, mit einer Sonderabgabe (Overage Penalty) belastet. Diese beträgt - je nach Alter (berechnet ab dem Herstellungsjahr) und Fahrzeugtyp – zwischen 2,5 Prozent und 100 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert des Fahrzeugs. Ausgenommen sind Krankenwagen und landwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren). Weitere Informationen zur Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Kalkulation der Einfuhrabgaben finden sich bei der Steuerbehörde GRA und dem Zollabfertigungssystem ICUMS unter "Information/Used Vehicles Duty Calculator".  

    Umweltabgabe

    Bei der Einfuhr von neuen und gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten (electric and electronic equipment - EEE) sowie Luftreifen erhebt Ghana eine produktspezifische Umweltabgabe (Eco Levy). Die betroffenen Waren sind in Anhang 12 des neuen Umweltschutzgesetzes gelistet: Environmental Protection Act 2025 (Act 1124). Der Importeur muss die vorgeschriebene Umweltabgabe im Voraus entrichten. Das sogenannte Renovo™-Programm, mit dem die Prüfgesellschaft SGS die Einfuhr der reglementierten Waren überwacht und die Ökoabgabe einzieht, ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.  

    Abgaben auf Mineralölerzeugnisse

    Mit dem Energy Sector Levies (Amendment) Act, 2021 (Act 1064) führte die Regierung zwei Abgaben zugunsten des Energiesektors ein. Benzin und Diesel werden mit einer Energy Sector Recovery Levy in Höhe von 0,20 Ghana-Cedi (GHc)/l belastet. Für Flüssiggas (LPG) beträgt die Abgabe 0,18 GHc/kg. Auf Benzin und auf Diesel wird zusätzlich eine Hygiene- und Schadstoffabgabe (Sanitation and Pollution Levy) von 0,10 GHc/l erhoben.

    Bearbeitungsgebühr 

    Für zollfrei eingeführte Waren und für Re-Exporte fällt eine Bearbeitungsgebühr (Processing Fee) von einem Prozent des Zollwerts an. Ausgenommen sind Waren, die für den Bildungs-, Gesundheits- oder Agrarsektor bestimmt sind.

    Zollabfertigungsgebühr

    Für die Nutzung des elektronischen Zollabfertigungssystems ICUMS wird eine Gebühr in Höhe von 0,4 Prozent des FOB-Werts der Waren (Free on Board) erhoben.

    Quellensteuer 

    Importeure müssen als Vorauszahlung auf Unternehmenssteuern eine Quellensteuer (Withholding Tax) in Höhe von einem Prozent des Zollwerts an die ghanaische Steuerbehörde abführen. Besonders zuverlässige Importeure, staatliche Institutionen, Diplomaten und bestimmte Waren sind von der Steuer ausgenommen.

    Wegfallende Abgaben

    Eine Abgabe von einem Prozent auf elektronische Überweisungen (Electronic Transfer Levy) ist zum 2. April 2025 vollständig abgeschafft worden. Auch die seit Februar 2024 erhobene Emissionsabgabe für Fahrzeuge und bestimmte Industriezweige (Emission Levy) wird der Haushaltsrede 2025 zufolge beseitigt. 

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  • Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, dürfen in Ghana nicht eingeführt werden. Zudem bestehen handelspolitisch begründete Importverbote.

    Ein absolutes Einfuhrverbot gilt in Ghana für Waren, die in Anhang 6 A des Zolltarifs unter "Absolute Import Prohibitions" gelistet sind:

    • infizierte Tiere, Tierkadaver, Pflanzen und Samen
    • Perlen, die aus entflammbarem Zelluloid oder ähnlichen Substanzen bestehen
    • Rohkaffee, der über den Landweg oder auf inländischen Wasserwegen eingeführt wird
    • Falschgeld
    • kontaminierte Lebensmittel
    • obszöne oder diffamierende Publikationen
    • gefährliche Waffen wie Springmesser, Schlagringe und Totschläger
    • alle anderen Waren, deren Einfuhr gesetzlich verboten ist.

    Dazu gehören beispielsweise Erde, Produkt- und Markenfälschungen sowie Glühlampen. Auch die Einfuhr von medizinischer Seife mit Quecksilberiodid, nicht autorisierten Narkotika und Rechtslenkerfahrzeugen ist verboten.

    Einige Stoffe oder Arzneimittel wie Cloroquin und kodeinhaltiger Hustensaft dürfen weder in Ghana hergestellt noch eingeführt werden. Um die lokale Pharmaindustrie zu fördern, dürfen ausgewählte Arzneimittel wie Aspirin, Ceterizin oder Paracetamol nur vor Ort produziert und nicht importiert werden. Zudem ist die gewerbliche Einfuhr folgender Waren in gebrauchtem Zustand verboten: Taschentücher, Unterwäsche, Matratzen, Sanitärkeramik, Zylinder für Flüssiggas, Klimageräte, Kühl- und Gefrierschränke.

    Gemäß dem Zoll-Änderungsgesetz (Customs Amendment Act 1014) von 2020 besteht ein Einfuhrverbot für Unfallfahrzeuge (salvaged motor vehicles). Wann das vorgesehene Einfuhrverbot für mehr als zehn Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Dazu muss Ghana noch eine Rechtsvorschrift erlassen.

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  • Bestimmte Waren dürfen in Ghana nur eingeführt werden, wenn sie die Einfuhrbedingungen der zuständigen Behörden erfüllen.

    Einfuhrbeschränkte Güter

    Aufgrund gesetzlicher Anforderungen gelten für verschiedene Waren Beschränkungen bei der Einfuhr in Ghana. Der Importeur muss die je nach Warengruppe erforderlichen Nachweise wie eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz oder sonstige Bescheinigungen bei den zuständigen Behörden vor Ankunft der Waren in Ghana beantragen. Der Exporteur ist verpflichtet, dafür geforderte Unterlagen wie ein Gesundheitszeugnis, Analysenzertifikat oder eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung einzureichen.

    Ein Teil der einfuhrbeschränkten Güter mit den zu erfüllenden Einfuhrbedingungen ist in Anhang 6 B des Zolltarifs unter "Conditional Import Prohibitions/Import Restrictions" gelistet. Ein Auszug aus der Liste:

    • rohe oder ungeschliffene Diamanten: Kimberley-Prozess-Zertifikat des jeweils zuständigen Ministeriums (in Ghana das im April 2025 errichtete Ghana Gold Board) 
    • kinematographische Filme zu kommerziellen Zwecken: Einfuhr ausschließlich über die Häfen Tema, Takoradi und den Flughafen Kotoka in Accra
    • Pflanzen, pflanzliche Produkte, Erde, Dung, Gras und Materialien, potenziell von Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen befallen: Einfuhrgenehmigung des Ministry of Food and Agriculture
    • Waffen und Munition: Einfuhrgenehmigung des Ministry of the Interior
    • Explosivstoffe wie Nitroglyzerin, Handschellen sowie Maschinen zum Herstellen von Zweitschlüsseln: Lizenz des Ministry of the Interior
    • Papier, Luftpost- und Druckpapier: Lizenz der Zollbehörde
    • Rotationsdruckmaschinen für Tickets (reel-fed rotary ticket printing presses): Lizenz des Ministry of Finance.
    • bestimmte Spirituosen: Lizenz der Zollbehörde; für Brandy, Rum oder Whiskey Vorlage eines Zertifikats, das eine mindestens dreijährige Lagerung in Holz bescheinigt.

    Der lokale Goldhandelsmarkt wird vom neu gegründeten Ghana Gold Board (GoldBod) kontrolliert. Ausschließlich die Behörde GoldBod ist berechtigt, Gold von handwerklichen und kleinen Bergbauunternehmen zu kaufen, zu verkaufen, zu untersuchen und zu exportieren. Informationen über die Voraussetzungen für den Erwerb einer entsprechenden Lizenz (auch für Goldimporte) sind auf der Webseite von GoldBod eingestellt. Mit der neuen Regelung soll der illegale Kleinbergbau (Galamsey) in Ghana eingedämmt werden.

    Daneben gibt es weitere produktspezifische Einfuhrbeschränkungen, von denen einige nachfolgend exemplarisch aufgeführt werden.

    Lebende Tiere und tierische Produkte

    • Einfuhrgenehmigung des zum Ministry of Food and Agriculture gehörenden Animal Production Directorate für lebende Tiere und des Veterinary Services Directorate für Tierprodukte
    • tierärztliches Gesundheitszeugnis einer autorisierten Behörde im Exportland
    • Inspektion an der Eingangszollstelle durch das Veterinary Services Directorate
    • infolge eines Ausbruchs von ansteckenden Krankheiten können kurzfristig temporäre Schutzmaßnahmen verhängt werden.

    Pflanzen und pflanzliche Produkte

    • Einfuhrgenehmigung der zum Ministry of Food and Agriculture gehörenden Plant Quarantine Division im Plant Protection & Regulatory Services Directorate (PPRSD)
    • Pflanzengesundheitszeugnis einer autorisierten Behörde im Exportland
    • Inspektion an der Eingangszollstelle durch die Plant Quarantine Division
    • im Fall eines mit der Einfuhr verbundenen unbekannten Risikos führt die Plant Quarantine Division eine Schädlingsrisikoanalyse durch, für Saatgut ist die Ghana Seed Inspection and Certification Division (GSID) zuständig
    • Händler und Importeure von Saatgut müssen sich vorab bei der GSID registrieren
    • neue Saatgutsorten sind registrierungspflichtig.

    Geschützte Arten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

    • für gefährdete Tiere und Pflanzen sowie deren Produkte eine Einfuhrgenehmigung der Wildlife Division in der Forestry Commission unter dem Ministry of Lands and Natural Resources.

    Lebensmittel

    • vorab Registrierung von Importeur und Lebensmitteln bei der ghanaischen Nahrungs- und Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drugs Authority)
    • je nach Erzeugnis - neben Warenproben - Vorlage von Analysenzertifikat, Radioaktivitätsbescheinigung (für Milch, Milchprodukte, Eier) und/oder Gesundheitszeugnis, ausgestellt von zugelassenen Prüfstellen des Ursprungslandes
    • Nachweis eines geeigneten Lagers zur Lebensmittelaufbewahrung und Einwilligung, diese dort bis zur Freigabe durch den Zoll zu lagern
    • Anmeldung vorverpackter Lebensmittel bei der FDA mindestens zwei Monate im Voraus, zum Zeitpunkt der Zollabfertigung ist eine Resthaltbarkeitsdauer von mindestens zwei Dritteln gefordert.

    Arzneimittel, Kosmetik, Haushaltschemikalien

    • vorab Registrierung von Importeur und einzuführenden Arzneimitteln, Kosmetika, Medizinprodukten und Haushaltschemikalien bei der FDA für die Zulassung für den ghanaischen Markt
    • je nach Warenkreis - neben Materialproben - Vorlage von Analysenzertifikat, Zertifikat über die gute Herstellungspraxis oder Freiverkäuflichkeitsbescheinigung erforderlich
    • Einfuhrgenehmigung der FDA, auch für Diät- und Nahrungsergänzungsmittel.

    Pestizide, Industriechemikalien

    • vorab Registrierung von Pestiziden bei der Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency)
    • Einfuhrgenehmigung und Handelslizenz der EPA für Pestizide
    • Inspektion an der Eingangszollstelle durch die Pesticide and Fertilizer Regulatory Division im Ministry of Food and Agriculture
    • Einfuhrgenehmigung der EPA für Industriechemikalien und ozonschichtschädigende Stoffe und Produkte
    • Sicherheitsdatenblätter.

    Von Andrea Mack | Bonn

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  • Autorisierte Inspektionsstellen prüfen vor dem Versand nach Ghana, ob als Risikowaren eingestufte Produkte den geltenden Normen entsprechen.

    Die ghanaische Normenbehörde GSA (Ghana Standards Authority) stuft zahlreiche Industrieprodukte als Risikogüter (high risk goods) ein. Importeure dieser Risikowaren müssen sich vorab bei der GSA registrieren und eine Einfuhrgenehmigung der GSA einholen.

    Verpflichtendes EasyPass-Konformitätsprogramm

    Seit 2019 ist für risikobehaftete Güter eine Konformitätskontrolle im Rahmen des sogenannten EasyPass-Programms vor dem Versand vorgeschrieben. Dabei prüfen die von der GSA autorisierten Inspektionsfirmen Bureau Veritas und Intertek im Exportland, ob die reglementierten Produkte den ghanaischen und/oder internationalen Normen in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit entsprechen. Bei positivem Ergebnis wird ein Konformitätszertifikat (EasyPass Certificate of Conformity/CoC) ausgestellt, das für die Zollabfertigung zwingend erforderlich ist.  

    Zu den Risikowaren gehören unter anderem:

    • Spielzeug, Spiele und Sportgeräte
    • Elektro- und Elektronikprodukte
    • chemische Erzeugnisse
    • Mineralprodukte
    • Maschinen und mechanische Geräte, Flüssiggasflaschen
    • Zellstoff aus Holz, Papier und Pappe
    • Möbel aus Holz und Metall
    • Baustoffe
    • Lederwaren, Textilien und Textilartikel einschließlich afrikanische Drucke
    • optische, fotografische und kinematografische Instrumente und Apparate
    • persönliche Schutzausrüstung
    • ausgewählte Fahrzeuge, auch Gebrauchtfahrzeuge, Ersatzteile, Batterien, Reifen
    • gebrauchte Waren wie Secondhand-Kleidung.

    Sendungen unter einem FOB-Wert (Free on Board) von 2.000 US$ sind von dem Konformitätsprogramm ausgenommen. Die Auswahl der zertifizierungspflichtigen Waren kann sich jederzeit ändern. Nicht betroffene Waren können auf freiwilliger Basis zertifiziert werden, um deren Zollabfertigung in Ghana zu erleichtern und zu beschleunigen. Weitere Informationen zum EasyPass-Programm, zu möglichen Zertifizierungswegen und zu den vom Exporteur/Antragsteller zu zahlenden Gebühren sind bei den zugelassenen Prüfstellen Bureau Veritas und Intertek zu finden.

    Von der FDA regulierte Risikowaren

    Für die ebenfalls als Risikowaren eingestuften Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medikamente, Medizinprodukte, Kosmetika, Haushaltschemikalien und Tabakerzeugnisse ist die ghanaische Nahrungs- und Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drugs Authorityzuständig. Sie überwacht und kontrolliert die Einhaltung der geforderten Qualitäts- und Sicherheitsstandards für diese Produkte. Weitere Informationen hierzu siehe unter dem Abschnitt "Einfuhrbeschränkungen".

    Funk- und Telekommunikationsendgeräte

    Für Produkte mit Funktechnologien ist eine Marktzulassung in Ghana notwendig. Diese Zulassung wird von der National Communications Authority (NCA) ausgestellt.

    Reifen, Elektro- und Elektronikgeräte

    Seit November 2023 gelten neue Vorschriften für die Einfuhr und Herstellung von bestimmten Elektrogeräten und erneuerbaren Energieprodukten. Die betroffenen Waren müssen produktspezifische Normen und Mindestanforderungen für Energieeffizienz erfüllen. Bei der ghanaischen Energy Commission ist eine Einfuhrgenehmigung einzuholen. Zu den Waren gehören unter anderem Waschmaschinen, Ventilatoren, Fernsehgeräte, Computer, Solarmodule, Klimageräte, Warmwasserbereiter, Elektromotoren, Wechselrichter und Batterien für erneuerbare Energien. 

    Der Anfang 2025 in Kraft getretene Environmental Protection Act 2025 (Act 1124) fordert eine Registrierung und Einfuhrgenehmigung für neue und gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) sowie Reifen. Zuständige Behörde ist die neu eingerichtete Environmental Protection Authority (EPA). Hersteller und Importeure sind zudem verpflichtet, eine vorgezogene Umweltabgabe (advance eco levy) an die EPA zu entrichten. Die betroffenen Waren sind in Anhang 12 des Environmental Protection Act gelistet.     

    Das sogenannte Renovo™-Programm der Prüfgesellschaft Société Générale de Surveillance (SGS) ist derzeit ausgesetzt. Die ghanaische Regierung hatte SGS damit beauftragt, ab November 2018 die vorgezogene Umweltabgabe zu erheben und betroffene EEE und Reifen im Ausfuhrland zu inspizieren. Das Renovo™-Programm kann jederzeit wieder aufgenommen werden.

    Von Andrea Mack | Bonn

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  • Für den Vertrieb von Waren in Ghana sind bestimmte Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

    Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften

    Allgemeine Vorschriften für die Kennzeichnung und Etikettierung von Waren sind in den Ghana Standards Board (Food, Drugs and other Goods) General Labelling Rules, 1992 (L.I. No. 1541) festgehalten. Außer Lebensmitteln und Medikamenten fallen auch Elektro- und Haushaltsgeräte wie Klimaanlagen, Kühl- und Gefrierschränke, Batterien, Lampen, Zement, Farben, Pestizide, Geflügelfutter und Körperpflegemittel unter diese Regelung.

    Verpackungen müssen in englischer Sprache beschriftet werden und grundsätzlich folgende Angaben enthalten:

    • Name des Produkts/detaillierte Warenbezeichnung
    • bei Lebensmitteln: Liste der Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe, Abtropfgewicht, gegebenenfalls Behandlung mit ionisierenden Strahlen, Herstellungsdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verfallsdatum
    • bei Arzneimitteln: Liste der Wirkstoffe und deren Konzentrationen, Herstellungs- und Verfallsdatum
    • bei anderen Produkten: elektrotechnische oder chemische Eigenschaften, falls zutreffend
    • Aufbewahrungshinweise
    • Gebrauchsanweisung
    • Nettoinhalt
    • Name und Anschrift des Herstellers und Vertreibers
    • Ursprungsland
    • Chargen- beziehungsweise Losnummer
    • bei Leuchtstofflampen: Angaben zu Leistung und Lebensdauer
    • bei Elektrokabeln: Leistungsdaten wie höchstzulässige Spannung und Stromstärke
    • bei Batterien: Typ und Leistungsdaten.

    Die Kennzeichen oder Etiketten müssen auf die Verpackung gedruckt, (ein)geprägt oder gestempelt sein. Werden sie aufgestempelt, müssen sie mit unverwischbarer Tinte angebracht und lesbar sein.

    Elektro- und elektronische Geräte

    Elektronische Geräte und Ausrüstungen sind mit einer Gebrauchsanleitung, Sicherheitshinweisen und einer Garantie von mindestens sechs Monaten auszustatten. Bestimmte Elektro(nik)geräte und erneuerbare Energieprodukte sind gemäß den Vorgaben der ghanaischen Energy Commission mit einem Energieeffizienzlabel zu kennzeichnen. Der Hersteller/Importeur eines reglementierten Produkts muss Marke, Warenzeichen und Modell des Geräts vorab bei der Energy Commission registrieren, damit diese das entsprechende Energieeffizienz-Etikett mit dem geforderten QR-Code erstellen kann. Das Etikett ist im Exportland auf dem Produkt und dessen direkter Verpackung anzubringen. Folgende Waren sind unter anderem betroffen: Kompaktleuchtstofflampen, öffentliche Beleuchtung, Waschmaschinen, Wasserkocher, Kühl- und Gefriergeräte, Fernsehgeräte und Monitore, Computer, Set-Top-Boxen, Ventilatoren, Solarmodule, Warmwasserbereiter, Batterien für erneuerbare Energien, Elektromotoren, Wechselrichter und Klimageräte.

    Abgepackte Lebensmittel

    Kennzeichnungsvorschriften für abgepackte Lebensmittel und alkoholische Getränke sind in den "Guidelines for the Labelling of Pre-packaged Foods" der Nahrungs- und Arzneimittelbehörde FDA von 2013 zusammengefasst. Lebensmittel und andere verderbliche Produkte müssen bei der Zollabfertigung eine Resthaltbarkeit von mindestens zwei Dritteln ihrer Gesamthaltbarkeitsdauer aufweisen. Bei Geflügel- und Fleischerzeugnissen sind maximal zulässige Fettgehalte zu beachten.

    Weitere produktspezifische Kennzeichnung

    Vorgaben zur Kennzeichnung von Saatgut und Düngemitteln sind im Plants and Fertilizer Act, 2010 (Act 803) aufgeführt. Besondere Kennzeichnungsvorschriften gelten auch für weitere Warengruppen wie Säuglingsnahrung, Tabakerzeugnisse und Arzneimittel. 

    Importeure und Hersteller von bestimmten verbrauchsteuerpflichtigen Waren (alkoholfreie und alkoholische Getränke, Tabakprodukte, Textilwaren) sind verpflichtet, jede Produkteinheit mit einem Steuerzeichen zu versehen, bevor diese Waren auf den ghanaischen Markt gebracht werden.

    Verpackungsmaterial aus Holz

    Bei der Einfuhr von Holzverpackungsmaterial fordert Ghana die Einhaltung des internationalen IPPC-Standards ISPM 15, hat dessen Anwendung bislang jedoch nicht amtlich bestätigt.

    Von Andrea Mack | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Export: Zoll- und Rechtsfragen.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.