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Rechtsmeldung | China | Aufenthaltsrecht

Visumpflicht für Geschäftsreisen nach China zeitweise ausgesetzt

Beginnend ab dem 1. Dezember 2023 werden unter anderem deutsche Staatsangehörige für kurze Reisen nach China kein Visum benötigen. Diese Befreiung soll ein Jahr gelten.

Von Julia Merle | Bonn

Laut einer Bekanntmachung des chinesischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige insbesondere auch zu geschäftlichen Zwecken ab 1. Dezember 2023 für eine Aufenthaltsdauer von höchstens 15 Tagen vorübergehend ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. 

Erforderlich ist somit nur ein ausreichend gültiger gewöhnlicher Reisepass.

Die Aussetzung der Visumpflicht gilt für Staatsangehörige aus insgesamt sechs verschiedenen Ländern und läuft bis zum 30. November 2024

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