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Special | China | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse China unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

Gesetzliche Grundlagen

China ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat sieben von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören das hier relevante Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138), welches China 1998 ratifiziert hat, sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182), ratifiziert im Jahr 2002. Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens Nr. 138 der ILO sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in China bei 16 Jahren. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Verschiedene gesetzliche Grundlagen der Volksrepublik regeln das Verbot von Kinderarbeit. Diese beinhalten das Arbeitsgesetz (中华人民共和国劳动法 englische Fassung von 2007), welches ausdrücklich die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren untersagt und Bestimmungen zum Schutz von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren enthält. Dies wird ergänzt durch die Verordnung über den Schutz der Rechte und Interessen von Kindern (中华人民共和国未成年人保护法 chinesische Fassung von 2020), sie enthält Bestimmungen zum Schutz von Kindern und untersagt die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren in gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten. Darüber hinaus ist das dem Arbeitsministerium unterstellte Labor Security Inspection Bureau (劳动保障监察局 chinesische Fassung) ermächtigt, Verstöße gegen das Arbeitsgesetz und andere arbeitsbezogene Vorschriften zu untersuchen und zu ahnden, insbesondere jene, die die Ausbeutung von Kindern betreffen. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

China belegt nach dem Children`s Rights Atlas von 2018 den Workplace Index 5,6/10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children´s Right Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und bietet einen Überblick über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie weiterer internationaler Abkommen. Je höher der Länder-Score ausfällt, desto höhere Anforderungen sind an die gebotene Sorgfalt von Unternehmen zu stellen, um die Rechte der Kinder zu respektieren und zu unterstützen. Unternehmen wird für China ein erhöhtes Maß (Kategorie: „enhanced“) an Sorgfalt empfohlen, um mögliche nachteilige Auswirkungen des eigenen Engagements auf die Rechte von Kindern zu identifizieren und zu vermeiden. China wird anhand des Workplace Index mit 5,6/10 Punkten ähnlich eingeschätzt wie die regionalen Vergleichsländer Indien (4,9/10), Vietnam (5,6/10) und Bangladesch (5,9/10).

China hat in Bezug auf das Arbeitsrecht und die Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren Fortschritte gemacht. Gründe für die positive Entwicklung sind die allmähliche Abkehr der chinesischen Industrie von der arbeitsintensiven Billigproduktion sowie strengere und umfassendere Gesetze zum Schutz von Minder­jährigen. Eine weitere Rolle spielt Chinas genereller Plan in den kommenden Jahrzehnten gemeinsamen Wohlstand zu erreichen, dazu die ungleiche Verteilung wichtiger Ressourcen zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppen zu nivellieren und Kinderarbeit bei der Landbevölkerung zu unterbinden. Dabei hat die bis Ende 2020 angesetzte Armutsbekämpfungskampagne der chinesi­schen Zentralregierung eine wichtige Rolle bei der Verringerung der Risiken für Kinderarbeit gespielt.

Die Ursachen von Kinderarbeit sind in erster Linie wirtschaftlicher und sozioökonomischer Natur. Deutlich überdurchschnittlich betroffen sind die Kinder von Wanderarbeitern, die aus ländlichen Gebieten in Städte ziehen. Ein Problem besteht darin, dass im Falle einer Landflucht beider Elternteile ihre Kinder möglicherweise in ihren Heimatstädten oder -dörfern zurücklassen. Es gibt Schätzungen wonach bis zu 60 Millionen Kinder von der Landflucht betroffen sind, dies bedeutet nicht, dass diese Kinder auch Kinderarbeit leisten müssen. Es besteht weitgehend eine fast vollständige Beschulung. Jedoch erhöht sich die Möglichkeit durch den ungleichen Zugang zu Bildung (beispielsweise Schulpflicht) in den ländlichen Gebieten in Zentral- und Westchina. Damit verschärft sich das Risiko, dass die betroffenen Kinder schon in jungen Jahren eine Arbeit mit geringen Zugangs­voraussetzungen wie im Agrarsektor oder manuelle Tätigkeiten in der Produktion vornehmen müssen.

In China sind die gemeldeten Fälle von Kinderarbeit, das heißt der Arbeit von Minderjährigen unter 16 Jahren, in den letzten Jahrzehnten erheblich zurückgegangen. Allerdings hat China bislang keine offiziellen Statistiken über Kinderarbeit oder die Förderung von Kindern von Wanderarbeitern veröffentlicht oder vorgelegt. Entsprechend beruht die Beur­teilung der aktuellen Situation auf Medienberichten und Analysen nationaler und internationaler (Hilfs-) Organisationen. Insofern ist weiterhin davon auszugehen, dass in der Praxis immer noch Schwach­stellen bestehen. Wenn Fälle von illegaler Kinderarbeit auftreten, ist das zumindest teilweise auf fehlende Ressourcen der lokalen Arbeitsaufsichtsbehörden zurückzuführen. Allerdings gibt es immer noch Herausforderungen in Bezug auf die Durchsetzung von Arbeitsgesetzen und der Überwachung von Arbeitsbedingungen, insbesondere in bestimmten Branchen und Regionen.  

Kinderarbeit ist in vereinzelten Wirtschaftsbereichen zu finden, aber die Sektoren Landwirtschaft und Textilindustrie weisen in China ein besonders hohes Risiko auf. Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen des Landes Chinas zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check  zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsche Auslandshandelskammer in China (AHK) unterstützt deutsche Unternehmen den Anforderungen des LkSG vor Ort nachkommen zu können. Diese beinhalten den AHK Background Check mit grundlegenden Informationen zu in China registrierten Unternehmen, Website: Market Entry & Expansion (ahk.de). Darüber hinaus bietet die AHK eine Vorlage für einen Verhaltenskodex nach dem Prinzip des Ehrbaren Kaufmanns. Dieses historisch gewachsene Leitbild für ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für das eigene Unternehmen, für die Gesellschaft und für die Umwelt und erstreckt sich über das eigene Unternehmen hinaus auf die gesamte Lieferkette.

Amfori BSCI (Business Social Compliance Initiative) bietet ein Protokoll an, welches die in dieser Publikation aufgeführten Verbotstatbestände § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG umfasst. Der Code of Conduct Guide für das System der BSCI wird neben Englisch unter anderem auf Chinesisch zu Verfügung gestellt. Ausgehend von dem BSCI-Protokoll können Due-Diligence-Dienstleister Audits durchführen. Dieses Angebot bietet in China zum Beispiel TÜV und QIMA an. Das China Labour Bulletin stellt eine Übersicht aktueller Situationen zur Risikoeinschätzung zur Verfügung und kann als Ansprechpartner zum Austausch mit Arbeitnehmerinteressenorganisationen in China dienen.

Deutsche Unternehmen können in Zusammenarbeit mit ihren lokalen Geschäftspartnern grundlegende Kenntnisse von internationalen Richtlinien zur Kinderarbeit einbringen. Dies können Sie in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Arbeitnehmervertretungen erreichen und Geschäftspartner darauf hinweisen, welche nationale Standards wie die Verordnung über den Schutz der Rechte und Interessen von Kindern (中华人民共和国未成年人保护法 chinesische Fassung von 2020 ) einzuhalten sind. 

Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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