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Zollmeldung COMESA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

COMESA führt das elektronische Ursprungszeugnis ein

Eswatini, Malawi und Sambia werden das elektronische Ursprungszeugnis testen. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Das elektronische COMESA-Ursprungszeugnis (electronic Certificate of Origin/e-CoO) wird das manuelle COMESA-Ursprungszeugnis, welches von der Behörde im Ursprungsland der Ware ausgestellt wird, ersetzen. Die Antragstellung, das Genehmigungsverfahren sowie die Ausstellung des Zeugnisses erfolgen sodann über ein elektronisches System. 

Auch wenn diese Entscheidung bereits 2014 getroffen wurde, starten die ersten drei COMESA-Mitgliedstaaten erst im Jahr 2024 mit einem Pilotprojekt. Eswatini, Malawi und Sambia haben ihre nationalen Systeme angepasst und mit dem e-CoO von COMESA verbunden, sodass die erste Phase des Pilotprojekts in Kürze beginnen kann. 

Das e-CoO ist ein wesentlicher Bestandteil des Plans für die Digitalisierung der Freihandelszone. Neben der Einführung eines e-CoO streben die Mitglieder weitere digitale Plattformen an, um den intraregionalen Handel zu erleichtern.

Ob weitere COMESA-Mitglieder das System testen werden, ist noch nicht bekannt. Im Juni 2020 bekundeten zwölf weitere Mitglieder ihre Bereitschaft, das System zu testen. Hierzu zählten damals neben Eswatini, Malawi und Sambia die folgenden Länder: Burundi, DR Kongo, Ägypten, Äthiopien, Kenia, Madagaskar, Mauritius, Ruanda, Seychellen, Sudan, Tunesien und Simbabwe.

Quellen und weitere Informationen:

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