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Zollmeldung COMESA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

COMESA führt das elektronische Ursprungszeugnis ein

Malawi und Sambia haben das elektronische Ursprungszertifikats nun offiziell eingeführt.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Mitte September 2025 führten die Zambia Revenue Authority (ZRA) und die Malawi Revenue Authority (MRA) das elektronische Ursprungszeugnis (electronic Certificate of Origin/e-CoO) ein. Dieser Schritt folgte einer Pilotphase. Im November 2024 begann Eswatini als erstes COMESA-Land mit der Pilotimplementierung des e-CoO, gefolgt von Malawi und Sambia im Dezember 2024.

Vorteile des elektronische COMESA-Ursprungszeugnis

Das elektronische COMESA-Ursprungszeugnis wird das manuelle COMESA-Ursprungszeugnis, welches von der Behörde im Ursprungsland der Ware ausgestellt wird, ersetzen. Die Antragstellung, das Genehmigungsverfahren sowie die Ausstellung des Zeugnisses erfolgen sodann über ein elektronisches System. Das e-CoO wird Unternehmen und Zollbehörden zugute kommen, da es die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Kosten senkt, wodurch Waren effizienter über die Grenzen hinweg gehandelt werden können.

Weitere Länder bekunden Interesse

Ob darüber hinaus weitere COMESA-Mitglieder das System testen werden, ist noch offen. Im Juni 2020 bekundeten zwölf weitere Mitglieder ihre Bereitschaft, das System zu testen. Hierzu zählten damals neben Eswatini, Malawi und Sambia die folgenden Länder: Burundi, DR Kongo, Ägypten, Äthiopien, Kenia, Madagaskar, Mauritius, Ruanda, Seychellen, Sudan, Tunesien und Simbabwe.

Quellen und weitere Informationen: 

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