Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abkommen zwischen den USA und der Schweiz

Das Urteil des Supreme Courts hat Auswirkungen auf die Vereinbarung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die im Rahmen der Deals vereinbarten Zölle werden derzeit nicht angewendet, soweit sie auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) beruhen. Dies folgt aus einem Urteil des Supreme Courts. Für die betroffenen Länder gilt daher ein Zusatzzoll von 10 Prozent gemäß Section 122 des Trade Act von 1974. Ob die Rahmenabkommen bzw. Joint Statements angepasst werden, ist derzeit offen.

Die USA wenden für Einfuhren mit Ursprung in der Schweiz rückwirkend ab 14. November 2025 einen zusätzlichen Zollsatz von 15 Prozent auf Grundlage des IEEPA an. Hintergrund ist die Einigung vom 14. November. Die Absichtserklärung ist zwar rechtlich nicht bindend, bildet aber die Grundlage für weitere Verhandlungen.

Abbau tarifärer Handelshemmnisse

Einfuhr Schweizer Waren in die USA

Die USA gewähren folgende Zollerleichterungen für Waren mit Schweizer Ursprung: 

  • Begrenzung des länderspezifischen Zusatzzolls auf maximal 15 Prozent. Dabei ist der MFN-Zollsatz inkludiert, wobei folgende Szenarien zu unterscheiden sind:
    • Liegt der MFN-Zollsatz über 15 Prozent, gilt lediglich der MFN-Zollsatz (ohne weitere Aufschläge). Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.02.82 zu verwenden.
    • Liegt der MFN-Zollsatz unter 15 Prozent oder beträgt dieser 15 Prozent, so findet die Obergrenze von 15 Prozent Anwendung. Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.02.83 zu verwenden.
  • Für bestimmte Waren, die im Anhang zur Notice vom 18. Dezember 2025 gelistet sind, finden die Zusatzzölle keine Anwendung. Dazu zählen u.a. bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, pharmazeutische Produkte sowie Waren, die unter das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen fallen. Es gelten somit ausschließlich die regulären MFN-Zollsätze.

Die Zusatzzölle nach Section-232, die auf Stahl, Aluminium, KFZ und Kupfer gelten, bleiben bestehen. Bezüglich Arzneimittel und Halbleiter führen die USA aktuell Untersuchungen durch. Unabhängig von der künftigen Einführung von Zusatzzöllen auf diese Waren soll für Schweizer Einfuhren ein Zollsatz von 15 Prozent gelten.

Quellen

Einfuhr US-Waren in die Schweiz

Umgekehrt senkt die Schweiz Zölle für bestimmte US-Waren: Neben Fisch und Meeresfrüchten können auch bestimmte Agrarprodukte von der Zollsenkung profitieren. Zudem gewährt die Schweiz zollfreie bilaterale Zollkontingente auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Rindfleisch: 500 Tonnen, Bisonfleisch: 1000 Tonnen und Geflügel: 1500 Tonnen). 

Quelle

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Die USA und die Schweiz haben sich darauf verständigt, nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen, die den bilateralen Handel beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem zu Anforderungen für US-Milchprodukte, Medizinprodukte und KFZ sowie eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Angleichung internationaler Standards. Zudem verpflichten die USA und die Schweiz sich, Konformitätsbewertungsstellen des jeweils anderen Landes gleichwertig zu behandeln wie eigene. Dies soll alle Verfahren, Kriterien, Gebühren und Bedingungen für Akkreditierung, Genehmigung, Lizenzierung oder sonstige Anerkennung umfassen.

Quellen: 

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