Zollbericht USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Absichtserklärung zwischen den USA und der Schweiz
Die Schweiz und die USA haben sich auf eine Absichtserklärung geeinigt. Die USA sagten einer Reduzierung der länderspezifischen Zusatzzölle auf 15 Prozent zu.
19.11.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Einigung umfasst eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung. Sie bildet die Grundlage für weitere Verhandlungen. Ziel ist es, die Verhandlungen Anfang 2026 abzuschließen.
Abbau tarifärer Handelshemmnisse
Die USA haben folgende Zollerleichterungen für Waren mit Schweizer Ursprung angekündigt:
- Begrenzung des länderspezifischen Zusatzzolls auf maximal 15 Prozent. Dabei ist der MFN-Zollsatz inkludiert, wobei folgende Szenarien zu unterscheiden sind:
- Liegt der MFN-Zollsatz über 15 Prozent, gilt lediglich der MFN-Zollsatz (ohne weitere Aufschläge).
- Liegt der MFN-Zollsatz unter 15 Prozent oder beträgt dieser 15 Prozent, so findet die Obergrenze von 15 Prozent Anwendung.
- Auch für Arzneimittel und Halbleiter, die den Section 232-Zöllen unterliegen, soll ein Zollsatz von 15 Prozent gelten.
- Für bestimmte Waren, die im Anhang zu Executive Order 14346 vom 5. September 2025 gelistet sind, soll nur der MFN-Zollsatz ohne jegliche Zusatzzölle Anwendung finden.
Umgekehrt senkt die Schweiz Zölle für US-Waren: Neben sämtlichen Industrieprodukten, Fisch und Meeresfrüchten können auch bestimmte Agrarprodukte von der Zollsenkung profitieren. Zudem gewährt die Schweiz zollfreie bilaterale Zollkontingente auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Rindfleisch: 500 Tonnen, Bisonfleisch: 1000 Tonnen und für Geflügel: 1500 Tonnen).
Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse
Die USA und die Schweiz haben sich darauf verständigt, nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen, die den bilateralen Handel beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem zu Anforderungen für US-Milchprodukte, Medizinprodukte und KFZ sowie eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Angleichung internationaler Standards. Zudem verpflichten die USA und die Schweiz sich, Konformitätsbewertungsstellen des jeweils anderen Landes gleichwertig zu behandeln wie eigene. Dies soll alle Verfahren, Kriterien, Gebühren und Bedingungen für Akkreditierung, Genehmigung, Lizenzierung oder sonstige Anerkennung umfassen.
Quellen:
- Pressemitteilung des Schweizer Bundesrats vom 14. November 2025
- Absichtserklärung (Joint Statement)
- Fact Sheet der US-Regierung vom 14. November 2025