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Steuerrecht in Dänemark
Dieser Überblick informiert unter anderem über das Einkommensteuer-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftsteuerrecht in Dänemark.
05.11.2020
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Einkommensteuer ist das Gesetz über Einkommens- und Vermögenssteuer (Statsskatteloven). Die progressiv ausgestaltete Einkommensteuer setzt sich grundsätzlich aus der staatlichen Einkommensteuer (Basissteuersatz 12,09 Prozent, mittlerer und Höchststeuersatz 15 Prozent) und der kommunalen Einkommensteuer (kommuneskat), die unterschiedlich hoch ausgestaltet ist, zusammen. Die jeweiligen kommunalen Sätze sind auf der Webseite des dänischen Finanzministeriums in einer Übersicht der Kommunalsteuern verfügbar.
Der Satz der Körperschaftsteuer beträgt in Dänemark 22 Prozent.
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 25 Prozent, ermäßigte Steuersätze gibt es nicht.
Doppelbesteuerungsabkommen
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen vom 22.11.1995 (DBA) ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.
Nationale Anlaufstelle
Weitere Informationen zum Steuerrecht hält das dänische Finanzministerium (Skatteministeriet) auf seiner Webseite in dänischer und englischer Sprache bereit.