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Kenia: Steuerrecht
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das kenianische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Kenia gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. (Stand: 30.10.2025)
Von Katrin Grünewald | Bonn
Körperschaftsteuer
Rechtsgrundlage der Körperschaftsteuer ist der Income Tax Act in seiner aktuellen Fassung. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt zurzeit 30 Prozent. Seit Januar 2024 zahlen in Kenia nicht ansässige Unternehmen auch einen Körperschaftsteuersatz von 30 Prozent. Für die Steuerjahre vor 2024 gilt ein erhöhter Steuersatz von 37,5 Prozent. Steuererleichterungen gibt es insbesondere in den sogenannten Export processing zones, wo Unternehmen in den ersten zehn Jahren von der Körperschaftsteuer befreit sind und in den darauffolgenden zehn Jahren 25 Prozent zahlen. Auch in den Special economic zones gilt eine reduzierte Körperschaftsteuer, und zwar in Höhe von zehn Prozent für die ersten zehn Jahre und dann in Höhe von 15 Prozent für die nächsten zehn Jahre.
Einkommensteuer
Einkommensteuer wird in Kenia, unabhängig von der Ansässigkeit einer Person, auf vor Ort erzieltes Einkommen erhoben. Wer allerdings in Kenia ansässig ist, zahlt auf sein weltweit erwirtschaftetes Einkommen Steuern.
Je nach Einkommen sind die Einkommensteuersätze ab 1. Juli 2023 wie folgt gestaffelt:
| Jahreseinkommen (in Kenia-Schilling) | Monatliches Einkommen (in Kenia-Schilling) | Steuersatz (in Prozent) |
| Auf die ersten 288.000 | Auf die ersten 24.000 | 10 |
| Auf die nächsten 100.000 | Auf die nächsten 8.333 | 25 |
| Auf die nächsten 5.612.000 | Auf die nächsten 467.667 | 30 |
| Auf die nächsten 3.600.000 | Auf die nächsten 300.000 | 32,5 |
| Auf Einkommen ab 9.600.000 | Auf Einkommen ab 800.000 | 35 |
Umsatzsteuer
Rechtsgrundlage der Umsatzsteuer ist in Kenia der Value Added Tax Act in seiner aktuellen Fassung. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 16 Prozent. Auf bestimmte Waren und Dienstleistungen fällt ein reduzierter Steuersatz in Höhe von 0 Prozent an. Hierzu gehören beispielsweise bestimmte Lebensmittel des täglichen Bedarfs, Exportgüter oder Waren und Dienstleistungen in Export processing zones. Andere Waren und Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, medizinische Leistungen und Dienstleistungen im Bereich des Tourismus. Die vollständigen Listen sind einsehbar in der First Schedule und der Second Schedule des Value Added Tax Act.
Unternehmen sind in Kenia immer dann verpflichtet, sich zur Umsatzsteuer zu registrieren, wenn sie innerhalb eines Jahres einen Umsatz von mehr als 5 Millionen kenianische Schilling machen. Zuständig für die Registrierung ist die kenianische Finanzbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA).
Für ausländische Dienstleister, die in Kenia keine Niederlassung haben und eine Dienstleistung an ein kenianisches Unternehmen erbringen, gilt ein Reverse-Charge-Verfahren. Die importierte Dienstleistung gilt steuerrechtlich als Dienstleistung des kenianischen Empfängers an sich selber. Der kenianische Dienstleistungsempfänger ist daher verpflichtet, die Umsatzsteuer an die Finanzbehörde abzuführen.
Steuernummer
Wer in Kenia verpflichtet ist, Steuern zu zahlen, benötigt eine sogenannte Personal Identification Number (PIN). Die Nummern werden von der kenianischen Finanzbehörde KRA ausgegeben. Steuererklärungen werden in Kenia regelmäßig elektronisch über das System iTax eingereicht.
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Kenia besteht seit dem 17. Mai 1977 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches am 17. Juli 1980 in Kraft getreten ist.
Weitere Informationen zum kenianischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Kenya Revenue Authority (KRA) zu finden.