Zollmeldung Deutschland Exportkontrolle

Genehmigungsverfahren der Exportkontrolle

Die neuen Regeln sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Vereinfachungen sind seit dem 1. Februar 2026 in Kraft.

Von Dr. Achim Kampf | Bonn

Zum 1. Februar 2026 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das 5. Maßnahmenpaket Exportkontrolle umgesetzt. Neue Allgemeingenehmigungen sowie die Aktualisierung bestehender Allgemeingenehmigungen beschleunigen die Genehmigungsverfahren für Rüstungsgüter sowie Dual-Use Güter.

Liegen die Voraussetzungen für Allgemeingenehmigungen vor, gilt das Ausfuhrvorhaben als genehmigt, ohne dass  ein Ausfuhrantrag beim BAFA erforderlich ist.

Ein weiteres Element des Maßnahmepakets besteht darin, die Entscheidungsbefugnisse des BAFA zu stärken, um  so Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Dies soll auch dazu beitragen, den Technologietransfer im europäischen Rahmen zügiger zu entscheiden. 

 Nähre Informationen sind unter BAFA - Allgemeine Genehmigungen abrufbar.

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