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Dual-Use - EU-Kommission veröffentlicht nationale Kontrolllisten

Der neue Vermerk informiert über die nationalen Kontrolllisten Spaniens und der Niederlande. 

Von Stefanie Eich | Bonn

EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, zusätzliche beziehungsweise ergänzende nationale Rechtsvorschriften zur Dual-Use Verordnung (EU) 2021/821 zu erlassen. Dazu zählt die Erstellung nationaler Kontrolllisten. Gemäß Art. 10 der Verordnung können unter den dort genannten Voraussetzungen Güterlisten anderer EU-Mitgliedstaaten eine Genehmigungspflicht auslösen, wenn sich das entsprechende Gut auf einer solchen nationalen Liste befindet. 

Am 20. Oktober 2023 veröffentlichte die EU-Kommission die nationalen Kontrolllisten Spaniens sowie der Niederlanden

 

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