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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
13.02.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Dezember 2021 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt die Kommission mit Wirkung vom 11. Februar 2023 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Keramikfliesen mit Ursprung in der Türkei und Indien ein.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnlichen Waren, auch auf Unterlage, sowie fertige Formstücke.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 6907 21 00, 6907 22 00, 6907 23 00, 6907 30 00 und 6907 40 00.
Land | Unternehmen | Endgültiger Antidumping | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
Indien | Conor Granito Pvt Ltd.; Corial Ceramic Pvt Ltd. | 8,7 | C898 |
Acecon Vitrified Pvt Ltd.; | 6,7 | C899 | |
In Anhang I aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 7,3 | ||
Alle übrigen Unternehmen | 8,7 | C999 | |
Türkei | Hitit Seramik Sanayi ve Ticaret A.Ş. | 20,9 | C900 |
Qua Granite ve Hayal Yapi Ürünleri San. Tic. A.Ş.; Bien Yapi Ürünleri San. Tic. A.Ş. | 4,8 | C901 | |
In Anhang II aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 9,2 | ||
Alle übrigen Unternehmen | 20,9 | C999 |
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] (TARIC-Zusatzcode) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 8,7 Prozent für Einfuhren aus Indien beziehungsweise 20,9 Prozent für Einfuhren aus der Türkei Anwendung.
Folgende ausführende Hersteller sind von den Antidumpingzölle ausgenommen:
Quellen: