Chronologische Übersicht über EU-Sanktionen gegenüber Russland
Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
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Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
Verlängerung der Sanktionen.
Neben Finanzsanktionen und solchen, die sich auf Visa und Aufenthaltsrechte sowie den Luftverkehr beziehen, beschränken diese in erheblichem Maße auch den Warenverkehr.
Die EU bestraft Sanktionsbrecher, weitet das Transitverbot aus und führt eine Meldepflicht ein. Als letztes Mittel können Exporte an Drittländer eingeschränkt werden.
Klassische Hilfslieferungen in die Ukraine unterfallen keinen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen.
Insbesondere der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen trifft viele deutsche Unternehmen. Aber auch das Exportverbot für Luxusgüter macht sich für viele Branchen bemerkbar.
Indonesien untersagt ab dem 10. Juni 2023 die Ausfuhr des Aluminiumerzes Bauxit. Doch im Land fehlen Kapazitäten, um das geförderte Bauxit zu Aluminium zu verarbeiten.
Mit dem 9. Sanktionspaket erweitert die EU ihre Exportverbote: Bauteile für elektronische Geräte, Luftfahrt- oder Schiffstechnik dürfen nicht mehr nach Russland ausgeführt werden.
Trotz riesiger Gasvorkommen spielt Iran bislang nur als Öllieferant eine bedeutende Rolle. Nach Lockerung der US-Sanktionen gäbe es wieder Chancen für den Ausbau des Gasexports.
In Indien ebbt die Omikron-Welle ab und die Beschränkungen im öffentlichen Leben werden schrittweise gelockert. Auch die Quarantäne bei der Einreise entfällt. (Stand: 16.02.2022)