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EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Güterliste

Die Europäische Kommission veröffentlicht die Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Die Änderungen treten am 16. Dezember 2023 in Kraft. 

Die Kommission hatte die Aktualisierung im September 2023 angekündigt. Die Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 15. September 2023 enthält eine Übersicht über die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Liste. 

Weiterführende Informationen: 

Die neue EU-Dual-Use-Verordnung trat am 9. September 2021 in Kraft. Wir informierten Sie in unserem Webinar über die wichtigsten Änderungen und ihre praktischen Auswirkungen.

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