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EU/Kongo - Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die bestehenden Sanktionen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo werden um ein weiteres Jahr, bis zum 12. Dezember 2026, verlängert.

Die Maßnahmen bestehen seit 2006. Die Sanktionen umfassen Einreiseverbote und ein Einfrieren von Finanzmitteln sowie ein Verbot, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Beschluss (GASP) 2025/2507 ; ABl. L vom 9. Dezember 2025.