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EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

EU verlängert das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS)

Die aktuellen APS-Regelungen gelten bis 2027 weiter. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Mit dem Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) gewährt die EU Entwicklungsländern Zollpräferenzen bei der Einfuhr von Waren in die EU. Die begünstigten Länder können von Zollfreiheiten beziehungsweise Zollerleichterungen profitieren. Die aktuelle APS-Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2023. 

Die EU überarbeitet die Verordnung. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund verlängert die EU die aktuellen APS-Bestimmungen bis zum 31. Dezember 2027. Tritt die neue APS-Verordnung vor Ablauf dieser Frist in Kraft, ersetzt sie nach einer Übergangsfrist die alte Verordnung. 

Quelle: 
Verordnung (EU) 2023/2663 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen; ABl. L vom 27. November 2023.

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