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EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen

Die Maßnahmen gelten bis 2026.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen werden bis zum 16. Oktober 2026 verlängert.

Die Sanktionen betreffen zurzeit 25 Personen sowie drei Organisationen. Es bestehen Einreiseverbote in die Europäische Union (EU). Zudem werden Vermögenswerte eingefroren und es ist verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. 

Die restriktiven Maßnahmen richten sich sowohl gegen Personen und Organisationen, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, als auch gegen jene, die dafür finanzielle, technische oder materielle Unterstützung bereitstellen, hilfestellend oder bestärkend dazu beitragen oder mit solchen Waffen in Verbindung stehen. Sie wurden 2018 eingeführt und werden regelmäßig überprüft.

Quellen:

  • Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union vom 9. Oktober 2023;
  • Beschluss (GASP) 2023/2129 des Rates vom 9. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen; ABl. L vom 10. Oktober 2023. 
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