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EU verlängert Sanktionen in Bezug auf chemische Waffen
Die Maßnahmen gelten bis 2026.
29.10.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen werden bis zum 16. Oktober 2026 verlängert.
Die Sanktionen betreffen zurzeit 25 Personen sowie sechs Organisationen. Es bestehen Einreiseverbote in die Europäische Union (EU). Zudem werden Vermögenswerte eingefroren und es ist verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Die restriktiven Maßnahmen richten sich sowohl gegen Personen und Organisationen, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, als auch gegen jene, die dafür finanzielle, technische oder materielle Unterstützung bereitstellen, hilfestellend oder bestärkend dazu beitragen oder mit solchen Waffen in Verbindung stehen. Sie wurden 2018 eingeführt und werden regelmäßig überprüft.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Übersicht über die Maßnahmen der EU (Rat der Europäischen Union)
- Beschluss (GASP) 2025/2072 des Rates vom 13. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
- Pressmitteilung des Rats der Europäischen Union vom 13. Oktober 2025.